Maskenpflicht: jetzt täglich und 24 Stunden
Troisdorfer City nicht mehr "ohne"
Troisdorf - Wegen steigender Corona-Fallzahlen gilt in der Troisdorfer
Fußgängerzone seit Mittwoch, 4. November (vorerst bis zum 30.
November) an jedem Wochentag ganztägig (montags bis sonntags 0 Uhr
bis 24 Uhr) eine generelle Maskenpflicht.
Damit wird die bisherige Regelung abgelöst, die seit dem 21. Oktober
eine Maskenpflicht montags bis samstags zwischen 10 Uhr und 18 Uhr
vorschrieb. Hintergrund ist der hohe 7-Tages-Inzidenzwert in
Troisdorf, der aktuell bei 220 liegt.
Folgende Ausnahmen für die Maskenpflicht gelten in der
Fußgängerzone:
• Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht
befreit
• Personen, die durch ein ärztliches Attest von der
Trageverpflichtung befreit sind
• Das Radfahren ist ohne Maske möglich. Hier gilt „Miteinander
mit Rücksicht“
Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu
Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit
Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich
ist.
Die Maskenpflicht gilt in der Fußgängerzone. Das Gebiet umfasst
Kölner Straße 1-97, Wilhelm-Hamacher-Straße,
Wilhelm-Hamacher-Platz, Am Bürgerhaus, Fischerplatz,
Hippolytusstraße 1-58, Alte Poststraße, Schloßstraße 2a-7, An der
Feuerwache 1 und 1a, Von-Loe-Straße 1, Hospitalstraße 3-9, Kölner
Platz und Klevstraße 1-13, Poststraße 71 – 83, Hans-Jaax-Platz
(Busbahnhof – ZOB), Poststraße 62 – 66 (Bahnhofseite).
Bei Nichteinhalten der Maskenpflicht muss mit einem Bußgeld gerechnet
werden. Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog ist bei Verstößen ein
Bußgeld in Höhe von 50 Euro vorgesehen, bei wiederholten Verstößen
auch höher. Eine Ahndung erfolgt bei Jugendlichen über 14 Jahren.
Selbstverständlich haben aber insbesondere Erziehungsberechtigte im
Eigeninteresse und nicht zuletzt zum Schutz ihrer Kinder darauf zu
achten, dass auch Kinder zwischen sechs und 13 Jahren konsequent in
Läden und im Öffentlichen Personennahverkehr eine
Mund-Nasen-Bedeckung tragen.Neben dem mehrlagigen Mund-Nasen-Schutz
(MNS) und medizinischen FFP-Atemschutzmasken können auch sogenannte
Community-Masken aus handelsüblichen Stoffen genutzt werden. Es muss
es sich nicht zwingend um eine Maske handeln, auch andere
Kleidungsstücke, z. B. Schals oder Tücher sind geeignet, sofern Mund
und Nase bedeckt sind und das Kleidungsstück regelmäßig
desinfiziert und gereinigt wird.
Gebrauchte Masken aus dem privaten Gebrauch müssen gemeinsam mit dem
Restmüll entsorgt werden.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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