Zwei neue Ortsvorsteher
Vermittler zwischen Bürgern und Verwaltung
Rotter See / Bergheim - (den) Generationswechsel in den Stadtteilen: Zwei Ortsvorsteher, die
sich in Bergheim und Rotter See seit 1999 als Vermittler zwischen
Bürgern auf der einen Seite und dem Stadtrat sowie der
Stadtverwaltung auf der anderen Seite engagierten, sind aus
Altersgründen zurückgetreten. Karl-Heinz Stocksiefen und Alfons
Bogolowski wurden von Bürgermeister Klaus-Werner Jablonski für ihre
Verdienste in den zurückliegenden 20 Jahren geehrt und in der letzten
Ratssitzung als Ortsvorsteher verabschiedet. Die beiden altgedienten
CDU-Kommunalpolitiker kümmerten sich um die Sorgen und Nöte der
Bevölkerung, führten zahllose Altersehrungen und Gratulationen zu
Ehejubiläen durch und richteten Feste und Feiern aus. Herausragend:
Bogolowski organisierte seit 2000 akribisch jedes Jahr ein großes
Stadtteilfest auf dem Europaplatz, das immer wieder Sponsoren fand und
beliebt bei Jung und Alt ist.
Zum neuen Ortsvorsteher des Stadtteils Bergheim wählte der Stadtrat
Guido Menzenbach, geboren 1965. Er ist in Eschmar aufgewachsen und
lebt seit 2007 in Bergheim. Seitdem ist er auch Vorsitzender der KG
„Eischeme Knallköpp“. 2015 stellte er mit seiner Ehefrau Karla
Schopp-Menzenbach das Eschmarer Prinzenpaar.
Zusammen mit ihr ist er in der Einrichtung „Das Strohhälmchen“
für Menschen mit geistiger Behinderung tätig, die seine Frau seit
1997 leitet. Man erreicht ihn unter 0228-451661 sowie
guido.menzenbach@web.de.
Als Nachfolger Bogolowskis wählte der Stadtrat zum 1. April Peter
Lohr, geboren 1955. Er wohnte bis 1996 in Oberlar und war 1985 Prinz
im Oberlarer Dreigestirn, das der JGV „Geloog Grön Eck“ stellte.
Seit 1996 lebt Lohr mit seiner Ehefrau Renate am Rotter See.
Seit 2016 ist er Vorsitzender des Reit- und Fahrvereins Troisdorf Haus
Rott. Er ist Sachkundiger Bürger für die CDU im Stadtrat. Man
erreicht ihn unter 02241-402092 sowie p.lohr@netcologne.de. In
Paragraph drei der Hauptsatzung der Stadt Troisdorf heißt es: „Der
Ortsvorsteher hat die Belange seiner Ortschaft gegenüber dem Rat
wahrzunehmen. Im Rahmen dieser Aufgabe ist er jederzeit berechtigt und
verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus seiner
Ortschaft aufzugreifen und an den Rat oder an den für die
Entscheidung der Angelegenheit zuständigen Ausschuss weiterzuleiten.
Der Rat sowie der Ausschuss soll den Ortsvorsteher vor der
Entscheidung über Angelegenheiten, die Belange der Ortschaft
berühren, hören.”
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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