Erneut Maskenpflicht bis 7. März
Von 8 bis 20 Uhr in der Fißgängerzone

Das Gebiet in der Innenstadt, in dem die Maskenpflicht gilt | Foto: Stadt
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  • Das Gebiet in der Innenstadt, in dem die Maskenpflicht gilt
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Troisdorf - Die SARS-CoV-2-Pandemie erfordert aufgrund der landes- und bundesweit
immer noch erhöhten Infektionszahlen besondere Anstrengungen zur
Eindämmung des Infektionsgeschehens. Gleichzeitig erfordert die
aktuelle Lage wegen der Verbreitung einer infektiöseren Mutationsform
des Coronavirus nochmals gesteigerte Bemühungen zur Sicherstellung
des Infektionsschutzes.

Die Stadt Troisdorf verzeichnet seit der letzten Woche wieder einen
Anstieg der Infektionszahlen. Daher wird die Maskentragepflicht in
ausgewiesenen Bereichen erneut festgelegt.

Sie gilt erneut ab Mittwoch, 24. Februar, für den Bereich der
Troisdorfer Fußgängerzone.

Erläuterungen dazu auf
www.troisdorf.de/web/de/stadt_rathaus/Aktuelles/
corona/ verfuegungen.htm
.
Die Maskenpflicht gilt täglich von 8 bis 20 Uhr bis vorerst
einschließlich 7. März.

Es gibt wenige Ausnahmen für die Maskenpflicht:

Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Tragepflicht befreit
und Personen, die durch ärztliches Attest, dass ihnen das Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus
gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von
der Trageverpflichtung befreit.
Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu
Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit
Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich
ist.

Radfahren ist ohne Maske möglich; hier gilt: Miteinander mit
Rücksicht!

Die Maskenpflicht betrifft die Innenstadtbereiche Kölner Straße
1-97, Wilhelm-Hamacher-Straße, Wilhelm-Hamacher-Platz, Am
Bürgerhaus, Fischerplatz, Hippolytusstraße 1-58, Alte Poststraße,
Schloßstraße 2a-7, An der Feuerwache 1 und 1a, Von-Loe-Straße 1,
Hospitalstraße 3-9, Kölner Platz und Klevstraße 1-13, Poststraße
71 – 83, Poststraße 62 – 66 (Bahnhofseite). Am Busbahnhof
Hans-Jaax-Platz und am Bahnhof Troisdorf besteht aufgrund von
Regelungen der landesweiten Coronaschutzverordnung eine dauerhafte
Maskenpflicht.

Wie hoch ist das Bußgeld bei Verstößen?

Bei Nichteinhaltung der Maskenpflicht muss mit einem Bußgeld
gerechnet werden, nach dem aktuellen Bußgeldkatalog in Höhe von 50
Euro, bei wiederholten Verstößen höher. Eine Ahndung wird jedoch
erst bei Jugendlichen ab 14 Jahren erfolgen. Selbstverständlich haben
Erziehungsberechtigte im Eigeninteresse und nicht zuletzt zum Schutz
ihrer Kinder darauf zu achten, dass auch jüngere Kinder zwischen
sechs und 13 Jahren konsequent in Läden und im Öffentlichen
Personennahverkehr eine Alltagsmaske tragen.
Welche Masken sind erlaubt?
Neben dem mehrlagigen Mund-Nasen-Schutz (MNS) und medizinischen
FFP-Atemschutzmasken können auch sogenannte Community-Masken aus
handelsüblichen Stoffen genutzt werden. Für den alltäglichen, nicht
medizinischen Gebrauch, reichen sie aus, da sie Tröpfchen –
Aerosole - zurückhalten, die beim Sprechen, Husten oder Niesen
entstehen.
Diese Masken stellen dabei zwar keine nachgewiesene Schutzfunktion
für die Trägerin oder den Träger selbst dar, können bei einer
Infektion aber dazu beitragen, das Virus nicht an andere Menschen
weiterzugeben. Zusätzlich wird es durch das Tragen einer solchen
Maske erschwert, sich mit infizierten Händen an Mund, Nase oder
Schleimhäute zu fassen. Zudem kann das Tragen einer Bedeckung dazu
beitragen, das Bewusstsein für einen achtsamen Umgang mit anderen zu
stärken.

Muss ich mit Maske den Mindestabstand einhalten?

Ja, denn das Tragen von Masken, egal welcher Art, kann zentrale
Schutzmaßnahmen nicht ersetzen. Um das Risiko einer Ansteckung weiter
zu minimieren, müssen – neben der Einhaltung des Mindestabstands
von 1,5 Metern – auch die Husten- und Niesregeln, eine gute
Händehygiene sowie die Selbstisolierung bei einer Erkrankung
weiterhin strikt eingehalten werden.

Wie sollen Masken gereinigt und entsorgt werden?

Es wird empfohlen, waschbare Masken grundsätzlich trocken zu lagern
und vor der ersten Benutzung zu waschen. Außerdem muss die Maske nach
jeder Benutzung oder mindestens einmal täglich gereinigt werden. Sie
kann bei mindestens 60°C (besser 95°C) in der Waschmaschine
gewaschen oder auf dem Herd in einem Wasserbad (mind. 5 Minuten)
ausgekocht werden. Masken aus dem privaten Gebrauch sollen gemeinsam
mit dem Restmüll entsorgt werden. 

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