Aktuelles zu Covid-19
Wohngeld bei Kurzarbeit beantragen

Foto: Vektor Kunst auf Pixabay 

Wegen der Ausbreitung von COVID-19 (Corona) können viele Bürger
ihren Beruf derzeit gar nicht oder nur eingeschränkt ausüben. Viele
sind in Kurzarbeit geraten oder haben ihren Minijob verloren. Deshalb
haben zahlreiche Mieter Sorge, nicht mehr für ihre Miete aufkommen zu
können. Dies betrifft sowohl Haushalte, die bisher noch kein Wohngeld
erhalten, als auch solche Haushalte, die bereits Wohngeld unter
Anrechnung ihres bisherigen, höheren Einkommens beziehen.

Die Stadt Troisdorf weist darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit
besteht, digital oder schriftlich einen Erst- oder Erhöhungsantrag zu
stellen. Die entsprechende Antragsunterlagen können auf der Homepage
der Stadt heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt und der Stadt per
Post an Stadt Troisdorf, Wohngeldstelle, Kölner Straße 176, 53840
Troisdorf, zugeschickt werden.

Bürger, die nicht über die notwendigen technischen Möglichkeiten
verfügen, können sich auch weiterhin telefonisch oder postalisch an
die Mitarbeiter der Wohngeldstelle wenden. Sie beantworten eingehende
Fragen und lassen den Bürgern entsprechende Anträge per Post
zukommen.

Die Wohngeldstelle wird nach erfolgter Kontaktaufnahme die Bürger
zeitnah darüber informieren, ob eine Antragstellung auf Wohngeld
Aussicht auf Erfolg hat, oder ob auch bei Gewährung von Wohngeld die
Sicherstellung des Lebensunterhaltes nicht gewährleistet wäre und
deswegen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und ihre
Bedarfsgemeinschaften (SGB II-Leistungen „Hartz IV“) vorrangig zu
beantragen sind.

Die Stadt ruft ausdrücklich die betroffenen Bürger dazu auf, sich
möglichst auch mit den jeweiligen Vermietern in Verbindung zu setzen,
um diese über mögliche Einkommensverluste zu informieren. So kann
gegebenenfalls frühzeitig nach einer individuellen Lösung gesucht
werden. Die Stadt appelliert insoweit an den Gemeinsinn bei den
Vertragspartnern, die oft schon ein langjähriges, harmonisches
Mietverhältnis verbindet.

Unter „Wohngeld-Info“ finden sich sowohl die Kontaktdaten der
Mitarbeiter als auch die entsprechenden Verweise zum Wohngeldrechner
NRW sowie den Formularen und Anlagen.

Sportsbar-Betreiber drohen 5.000 Euro Bußgeld

Aktuelles zu Covid-19 in Troisdorf, 30. März:

Im Rhein-Sieg-Kreis sind aktuell laut letzter Lagemeldung insgesamt
543 (460 am 26.03.2020) Menschen bestätigt an Corona erkrankt; 53 (42
am 26.03.2020) bestätigt Erkrankte kommen aus Troisdorf. Erfreulich
entwickelt hat sich die Zahl der Genesenen: 52 Personen im Kreisgebiet
sind inzwischen gesund (sechs Personen waren es am 26.03.2020).

Bei den Kontrollen der Ordnungsbehörde war der Sonntag aufgrund der
Wetterlage unauffällig. Hier gab es keine nennenswerten Vorkommnisse.
In der letzten Woche wurden insgesamt 72 Verstöße gegen das
Kontaktverbot festgestellt, davon allein 35 Verstöße am Freitag und
Samstag. Diese münden in Bußgeldverfahren.

Leider treffen sich nach wie vor größere Gruppen im Stadtgebiet, die
bei Eintreffen des Ordnungsamtes flüchten und versuchen, sich der
Kontrolle zu entziehen. Zehn (davon sechs am Wochenende) sonstige
Verstöße (Picknicken/Grillen) gegen die CoronaSchVO wurden
festgestellt. So wird ein Verfahren wegen einer geöffneten Sportsbar
eingeleitet; dem Betreiber droht ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro.
Sechs Mal mussten Personalien wegen unerlaubter Aufenthalte auf
Sportplätzen aufgenommen werden.
Für Verstöße werden Strafen zwischen mindestens 200 und maximal
25.000 Euro fällig. Das regelt das Infektionsschutzgesetz im
Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO).B

ußgelder für Bürger, die sich nicht an die Vorgaben halten:
• Öffentliche Ansammlung von mehr als 2 Personen (sofern nicht
durch Ausnahmen gedeckt): 200 Euro pro Teilnehmer,
• wer den Mindestabstand von 1,50 Meter nicht einhält: 200 Euro,
• öffentliche Ansammlungen von mehr als 10 Personen: Straftat
(Geldstrafe bis zu 25.000 Euro oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren),
• Grillen/Picknick: bis zu 250 Euro je beteiligter Person,
• Verzehr von Außerhaus-Speisen und Getränken im Umkreis von
weniger als 50 Metern einer gastronomischen Einrichtung: 200 Euro je
Kunde.

Die Stadt Troisdorf fordert dazu auf, den Anweisungen der Behörden zu
folgen und die erforderlichen Einschränkungen in nächster Zeit zu
akzeptieren. Auch auf den Schutz von Schwächeren bittet die Stadt
Troisdorf, alle ein besonderes Augenmerk zu legen.

Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Corona sind auf der
städtischen Homepage www.troisdorf.de/coronazu finden. Das
Troisdorfer Rathaus und die Nebenstellen sind auch weiterhin nur noch
telefonisch und online erreichbar. Fragen beantworten ferner das
Bürgertelefon der Stadt Troisdorf, 02241-900900, E-Mail
corona@troisdorf.de, die Hotline des
Rhein-Sieg-Kreises, 02241-133333, coronavirus@rhein-sieg-kreis.de und
das NRW-Bürgertelefon 0211-91191001.

Stadtwerke bieten online Helferportal

(den). Die Idee der Nachbarschaftshilfe ist nicht neu. Aufmerksamkeit
bekommt sie aber gerade jetzt, wo die Corona-Pandemie das soziale
Leben weitgehend einschränkt. Dieser ungekannte Verzicht auf
persönliche Kontakte hat eine Welle der Solidarität ausgelöst.

„Die Stadtwerke Troisdorf waren schon immer ‚ganz.nah.dran.‘ und
haben sich in vielfältiger Weise dafür eingesetzt, das Leben in und
um Troisdorf bunter sowie lebenswerter zu gestalten. Auch oder gerade
jetzt möchten wir aktiv unseren Beitrag dazu leisten, allen Bürgern
hier vor Ort zur Seite zu stehen“, so Stadtwerke-Geschäftsführerin
Andrea Vogt. So sei die Idee eines lokalen, kostenlosen
Onlinehelferportals geboren, mit dem die Stadtwerke an den Start
gegangen sind. Auch andere, wie beispielsweise die Stadt Troisdorf,
versuchen momentan zu helfen, wo sie nur können, und unterstützen
das Prinzip der Nachbarschaftshilfe.
Angebote gibt es also reichlich und die Stadtwerke versuchen, diese
auf ihrem Helferportal zu bündeln, damit möglichst jeder
Hilfesuchende schnell und übersichtlich auch Unterstützung finden
kann.

Mit der neuen Plattform www.stadtwerke-troisdorf.de/helferportal
wenden sich die Stadtwerke gleichermaßen an Bürger, die Hilfe
suchen, wie auch an Menschen, die ehrenamtlich aktiv werden möchten.
Das Onlinehelferportal ist dabei die Schnittstelle, die schnelle und
unkomplizierte Hilfe in Troisdorf überhaupt erst möglich macht.

Angeboten und nachgefragt werden kann alles, was das alltägliche
Leben erleichtert – vom Einkaufen bis zum Gassi gehen.
„Gleichzeitig möchten wir da-rauf hinweisen, dass unser Portal als
Hilfsangebot in der Not zu verstehen ist und nicht dazu dient,
unnötig Kontakte aufleben zu lassen. Daher sollen auch nur die
Menschen sich als Helfer registrieren, die gesund sind und nicht zur
Risikogruppe zählen. Alles andere wäre kontraproduktiv und würde
das Ziel verfehlen – die Ausbreitung des Coronavirus
gemeinschaftlich einzudämmen“, so Vogt. Vorausschauend habe sie
daher auch schon das Stadtwerke-Kundenzentrum schließen lassen, um
persönliche Kontakte zum Wohl aller zu reduzieren.

Seit der Schließung wickeln sehr viel mehr Kunden ihre Anliegen rund
um die Uhr über das Onlinekundenportal ab. Und auch die Mitarbeiter
der Hotline spüren die Schließung am vermehrten Aufkommen. „Ich
freue mich, dass wir trotz allem auch jetzt zuverlässig für unsere
Kunden da sein können.

Wohngeldanträge stellen

Wegen der Ausbreitung von COVID-19 (Corona) ist auch die städtische
Wohngeldstelle derzeit grundsätzlich nicht für den Publikumsverkehr
geöffnet. Die Stadt weist jedoch darauf hin, dass weiterhin die
Möglichkeit besteht, einen Erst- oder Weiterleistungsantrag entweder
digital oder schriftlich zu stellen.

Bürger können einen Wohngeldantrag online stellen. Über den
Wohngeldrechner NRW können sie einfach und unkompliziert
herausfinden, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch
dieser ist. Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein
Onlineantrag gestellt werden, der immer auch fristwahrenden Charakter
hat. Für die Berechnung werden alle Abgaben anonymisiert. Bei der
Antragstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die
Wohngeldstelle übermittelt. Weitere notwendige Unterlagen sind
gegebenenfalls per Post oder per E-Mail nachzureichen.

Ferner ist es möglich, entsprechende Antragsunterlagen auf der
Homepage der Stadt herunterzuladen, auszudrucken, auszufüllen und der
Stadt per Post an Stadt Troisdorf, Wohngeldstelle, Kölner Straße
176, 53840 Troisdorf, zukommen zu lassen.

Bürger, die nicht über die notwendigen technischen Möglichkeiten
verfügen, können sich auch weiterhin telefonisch oder postalisch an
die Mitarbeiter der Wohngeldstelle wenden. Sie beantworten eingehende
Fragen und lassen den Bürger entsprechende Anträge per Post
zukommen.

Die Kontaktdaten der Mitarbeiter, die entsprechenden Verweise zum
Wohngeldrechner NRW mit Formularen und Anlagen gibt es unter
www.troisdorf.de.

Sachstand 27. März 2020

Im Rhein-Sieg-Kreis sind laut letzter Lagemeldung vom insgesamt 460
(417 gestern) Menschen bestätigt an Corona erkrankt; 42 (36 gestern)
bestätigt Erkrankte kommen aus Troisdorf. Sechs Personen im
Kreisgebiet sind inzwischen genesen.

Bei den Kontrollen der Ordnungsbehörde wurden am Donnerstag

• Fußgängerzone,
• Außenbezirke sowie Spielplätze,
• Einzelhändler, Supermärkte, Freizeit-, Sport und
Vergnügungsstätten im Innenstadtbereich sowie in den Außenbezirken
und
• Orte sozialer Kontaktpflege von Personen zwischen 14-30 Jahren

verstärkt bestreift. Dabei wurden 17 Ordnungswidrigkeitsverfahren
wegen Verstößen gegen das Kontaktverbot nach dem CoronaSchV
eingeleitet und Personenansammlungen auf Freiflächen angetroffen und
aufgelöst. Ein weiteres Verfahren nach der CoronaSchV wird gegen
einen Betreiber einer Sportsbar eingeleitet. Hier droht ein Bußgeld
von bis zu 5.000 €.

Die NRW-Kommunen verzichten für den Monat April auf die Erhebung von
Beiträgen für Kita, Tagespflege oder Trogata. Einnahmeausfälle
tragen das Land NRW und die Kommunen hälftig. Die Eltern verzichten
auf eine Rückerstattung der Beiträge für die letzten beiden
März-Wochen. Die Regelung gilt auch für Eltern, deren Kinder die
Notbetreuung besuchen.
Bereits Ende vergangener Woche hatte die Stadt Troisdorf per
Dringlichkeitsentscheidung beschlossen, dass die Gebühren für
Betreuung und Verpflegung für alle Eltern, die Kinder in Tagespflege,
Kita oder Trogata haben, für einen Monat entfallen. Nun hat das Land
NRW mit den kommunalen Spitzenverbänden eine einvernehmliche Lösung
für alle Kommunen getroffen. Wichtig ist, dass die Eltern keine
Anträge stellen müssen und gebeten werden, von Rückfragen
abzusehen. Die Stadt Troisdorf bittet um Verständnis und Geduld, da
zunächst 4.000 Datensätze sukzessiv bearbeitet werden müssen.

Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Corona sind auf der
städtischen Homepage
www.troisdorf.de/corona
zu finden.
Das Troisdorfer Rathaus und die Nebenstellen sind bis auf weiteres nur
noch telefonisch und online erreichbar.
Fragen beantworten ferner das Bürgertelefon der Stadt Troisdorf, Tel.
900 - 900, E-Mail
corona@troisdorf.de, die
Hotline des Rhein-Sieg-Kreises, Tel. 13 - 3333, E-Mail
coronavirus@rhein-sieg-kreis.de
und das NRW-Bürgertelefon Tel. 0211- 9119-1001. 

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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