Osterfeuer
Marktstadt Waldbröl warnt vor Ordnungswidrigkeit

In diesem Jahr dürfen keine Osterfeuer abgebrannt werden. | Foto: stock.adobe.com/Ingo Bartussek
  • In diesem Jahr dürfen keine Osterfeuer abgebrannt werden.
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Waldbröl - (eif) Die Corona-Krise macht viele lieb gewonnene Traditionen
zunichte. So auch die Osterfeuer, die sonst in vielen Orten die Nacht
zum Ostersonntag erhellen. Die Gelegenheit mit Freunden und Nachbarn
zusammen zu kommen, am Feuer ein Schwätzchen zu halten und auf das
Ende des Winters anzustoßen. In diesem Jahr geht das nicht. Es ist
verboten. Darauf weist die Marktstadtverwaltung ausdrücklich hin,
nachdem beim Ordnungsamt Anmeldungen von Osterfeuern eingegangen sind.

Das Verbot von Zusammenkünften und Ansammlungen im öffentlichen Raum
von mehr als zwei Personen nach der Corona-Schutzverordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen (CoronaSchVO NRW §12) gilt selbstverständlich
auch für Oster- und andere Brauchtumsfeuer. „Darüber hinaus stellt
das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ohne Genehmigung eine
Ordnungswidrigkeit dar, die ebenfalls entsprechende Geldbußen nach
sich ziehen wird. Am Osterwochenende werden entsprechende Kontrollen
stattfinden“, heißt es in der Mitteilung.

Das Kreisordnungsamt präzisiert: „Es ist zu erwarten, dass aufgrund
der Untersagung öffentlicher Osterfeuer nunmehr am Ostersamstag
verstärkt im privaten Bereich mit dem Abbrennen grundsätzlich nach
Landesimmissionsschutzgesetz untersagter Feuer (§ 7 LImschG) zu
rechnen ist. Sofern mehrere Personen beteiligt sind, ist ein gewisser
Eventcharakter erkennbar. Ferner verwirklicht der Grundstücksbesitzer
gewisse Veranstalterkriterien, da er das Feuer auf seinem Grundstück
abbrennt/zulässt und den Gästen den Zutritt gewährt.“

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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