Serienbrief verwirrte
Mit dem Dreisatz wäre es nicht passiert

Klaus Schmidt (l.), Hermesdorfer Bürger und Verfasser des fehlerhaften Serienbriefes zur Grundsteuererhöhung, entschuldigte sich im Rathaus bei Bürgermeister Peter Koester und Kämmerin Anja Brauer. Ein schlichter Denkfehler war Grund für die falsche Berechnung. | Foto: Jürgen Sommer
  • Klaus Schmidt (l.), Hermesdorfer Bürger und Verfasser des fehlerhaften Serienbriefes zur Grundsteuererhöhung, entschuldigte sich im Rathaus bei Bürgermeister Peter Koester und Kämmerin Anja Brauer. Ein schlichter Denkfehler war Grund für die falsche Berechnung.
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Waldbröl - Rund 25 Briefe aus Hermesdorf flatterten der Stadtverwaltung Waldbröl
in den letzten Tagen ins Haus. Alle hatten den gleichen Inhalt und den
gleichen Betreff: „Einwendungen… gegen die beabsichtigte Erhöhung
der Grundsteuer“. Ein typischer Serienbrief also. Das wäre alles
nicht so schlimm, wenn die von den Absendern aufgestellten
Berechnungen korrekt gewesen wären. Waren sie aber nicht! Deshalb
bezeichnete die Stadtverwaltung in einer Erklärung im Lokalanzeiger
(Ausgabe vom 11. April die Serienbriefe als irreführend und stellte
richtig, dass die Anhebung nicht wie behauptet 145 Prozent betrage,
sondern korrekt gerechnet lediglich 23 Prozent. In der
Bürgersprechstunde auf dem Viehmarkt stellte sich daraufhin am 12.
April der Hermesdorfer Bürger Klaus Schmidt als Initiator der
Serienbriefe mit entschuldigenden Worten bei Bürgermeister Peter
Koester vor.

So zwischen Tür und Angel, bei hektischem Viehmarktbetrieb, wollte
Koester die Sache nicht klären und lud Schmidt zu einer Tasse Kaffee
ins Rathaus ein.

Vor wenigen Tagen trafen sich Bürgermeister Peter Koester, Kämmerin
Anja Brauer und der Hermesdorfer Klaus Schmidt, der nochmals
eindringlich um Nachsicht für seinen Fehler bat. Schmidt erklärte:
„Wir wollten mit dem Vordruck die politisch verantwortlichen Gremien
darauf aufmerksam machen … einer eventuellen weiteren Erhöhung der
Grundsteuer B in 2018 nicht zuzustimmen. Bei meiner Berechnung ist mir
jedoch ein Denkfehler unterlaufen“, so Schmidt weiter, der die
Briefe auf der Hauptversammlung des Hermesdorfer Wasserverbandes
verteilt hatte.

Der Irritation lag folgender Irrtum zugrunde: Im Jahr 2017 belief sich
der Hebesatz für die Grundsteuer auf 590 Prozent. Die im Januar 2018
versandten Grundsteuerbescheide sehen schon einen Hebesatz von 620
Prozent vor. Um die Auflagen der Kommunalaufsicht zu erfüllen, soll
der Hebesatz im Nachgang allerdings noch einmal, von 620 Prozent auf
765 Prozent, erhöht werden „Das würde einer Anhebung von 23
Prozent (nicht wie behauptet von 145 Prozent) entsprechen“, so die
Richtigstellung der Stadt vom 11. April. Eine Entscheidung über die
Erhöhung auf 765 Prozent soll in der Ratssitzung am 16. Mai fallen.

Koester zeigte sich in der Aussprache mit Schmidt bürgernah und
erläuterte in entspannter Atmosphäre sachlich die Bedeutung der
Grundsteuer B für die defizitäre Haushaltslage der Stadt. Alle
Alternativen seien geprüft und ausgeschöpft worden. „Über den
Brief war ich nicht verärgert, eher erstaunt“, so Koester
freundlich zu Schmidt, der sich für das klärende Gespräch bedankte
und folgendes Fazit zog: „Hätte ich mit dem altbewährten Dreisatz
gerechnet, wäre mir das nicht passiert!“

- Jürgen Sommer

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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