Schiedsleute vorgestellt
Streitschlichter legen los

Die neuen Schiedsleute auf einen Blick. | Foto: Collage: Jürgen Sommer
  • Die neuen Schiedsleute auf einen Blick.
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Waldbröl - „Mediation bedeutet, Vermittlung zwischen verschiedenen Parteien, um
ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis zu erzielen. „Das hat
mich schon immer interessiert“, sagt Nadine Jansen auf die Frage:
„Was hat Sie motiviert, um sich für das Ehrenamt der Schiedsfrau zu
bewerben?“

Nadine Jansen gehört zum neu zusammengestellten Team der Waldbröler
Streitschlichter. Sie ist, gemeinsam mit ihrem Vertreter Detlef
Baldamus, für die Außenorte zuständig. Für den Bezirk
„Innenstadt“ vermitteln Regina Radetzky, mit ihrer Vertreterin
Elke Rettke, im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien, um
einen teuren, nervenaufreibenden und möglicherweise langwierigen
Streit vor Gericht zu vermeiden.

Das war es auch, was Detlef Baldamus bewogen hat in diesem Ehrenamt zu
arbeiten. „Jahre zurück“, so erinnert sich der als Zahnarzt
praktizierende Schiedsmann, „waren Bekannte in eine hartnäckige
Streitigkeit verwickelt, die vor Gericht endete. Drei Rechtsanwälte
haben nichts bewirken können, die Streiterei hat viel Geld gekostet
und am Ende war nichts geklärt und alles so wie vorher!“ Baldamus
möchte vermitteln und ausgleichen, bevor es zur gerichtlichen
Auseinandersetzung kommt.

Die vier neuen Schiedsleute wurden aus einer Gruppe von acht Bewerbern
ausgewählt und werden für ihre Aufgabe speziell geschult. Oft ist es
nicht leicht die Parteien an einen Tisch zu bekommen, um einen Streit
gütlich beizulegen.

Es geht zum Beispiel um Beleidigungen, nachbarschaftliche
Streitigkeiten, Körperverletzung oder Sachbeschädigungen.
Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich, wohl aber
Menschenkenntnis, Geschick in der Gesprächsführung und
Einfühlungsvermögen. Jeder, der einen Streit außergerichtlich
beilegen möchte, kann einen Termin zur Schlichtung beantragen. Wer
glaubt, sofort vor Gericht ziehen zu können, um sein Recht zu
erstreiten, bekommt nach Prüfung oft zuerst einen Termin bei der
zuständigen Schiedsstelle. Die jeweils zuständige Schiedsperson
lädt dann zu einer freiwilligen Verhandlung ein, die normalerweise im
Rathaus stattfindet. Es wird ein Protokoll angefertigt und erst wenn
keine Einigkeit erzielt wird, da die Parteien den
Schlichtungsvorschlag ablehnen, ist der Weg zum Gericht frei. Im
vergangenen Jahr gab es keinen einzigen Fall für die Waldbröler
Schiedsleute, doch oft sind es fünf bis sechs Verhandlungstermine im
Jahr, die abgearbeitet werden müssen. Schiedspersonen gibt es seit
1827. Bis heute gilt der Grundsatz, dass vor dem Gang zu den
ordentlichen Gerichten ein Sühneversuch zwischen den Parteien
unternommen werden soll. Bei den konkreten Regelungen zu
Schiedsverfahren gehen einige Bundesländer heute allerdings
voneinander abweichende Wege.

- Jürgen Sommer

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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