Parken in der Gartenstraße
Nur noch zwei Stunden - Parkscheibe nicht vergessen
Wipperfürth - Aufmerksamen Autofahrern wird nicht entgangen sein, dass die
Beschilderung an der Einfahrt zum Parkplatz in der Gartenstraße
geändert wurde.
Mittlerweile ist das Parken dort in gekennzeichneten Flächen an
Werktagen nur noch für die Dauer von maximal zwei Stunden zulässig.
Diese Regelung gilt montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie
samstags von 9 bis 13 Uhr. Die Parkscheibe muss entsprechend bedient
werden.
Grundlage für die zukünftige Bewirtschaftung des Parkplatzes an der
Gartenstraße geht auf einen einstimmigen politischen Beschluss des
Stadtrates vom 3. März dieses Jahrszurück.
Ziel dieser Änderung ist, dass der Parkplatz in Zukunft nicht mehr
von Dauerparkern belegt wird.
Durch die kürzere Verweildauer versprechen sich die Mitglieder des
Stadtrates eine höhere Fluktuation, die zur Belebung der Innenstadt
beitragen soll.
Ausgenommen hiervon sind die Parkplätze der katholischen
Kirchengemeinde St. Nikolaus, die zuvor schon nicht allgemein zum
Parken zur Verfügung standen, sondern für einen bestimmten
Personenkreis reserviert sind. Die Kirchengemeinde ist Eigentümerin
des Grundstücks.
Ebenfalls ausgenommen von der neuen Regelung sind die bei-den
Stellplätze, die für eine Dauer von maximal vier Stunden zum Laden
von Elektro-Autos belegt werden können und der Behindertenparkplatz,
der jedoch nur mit einer besonderen Berechtigung in Anspruch genommen
werden darf.
Bis sich die Parkplatznutzer an die neue Regelung gewöhnt haben, wird
das Ordnungsamt in den ersten Tagen lediglich schriftlich auf die
geänderte Parksituation hinweisen und zunächst auf das Verteilen von
„Knöllchen“ verzichten.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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