Maskenpflicht in der Wipperfürther City
Zunächst bis 7. März

FFP2- und OP-Maske. | Foto: Beate Pack

Wipperfürth - In der Wipperfürther Innenstadt gilt bis zunächst 7. März
Maskenpflicht - das betrifft die Untere Straße, die Marktstraße und
den Bereich um das Rathaus (Marktplatz).

Von Montags bis Sonntag, 6 bis 22 Uhr, muss eine medizinische Maske
aufgesetzt werden.
Ausnahmen: Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und
Personen, die aus medizinischen Gründen keine medizinische Maske
tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein
ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen
ist.

Strafen

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die erfolgte Anordnung
verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit
einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.

Die Vorschriften der CoronaSchVO bleiben unberührt und sind zu
beachten.

Hintergrund für die neu eingeführte Maskenpflicht sind die aktuell
verhältnismäßig hohen Infektionszahlen in Wipperfürth und die
Ausbreitung der britischen Virusmutante.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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