Steuern und Gebühren
Abgaben bleiben weitgehend konstant

Erfreuliche Nachrichten aus dem Zülpicher Rathaus: Steuern und Gebühren bleiben im Jahr 2021 weitgehend stabil. Lediglich bei den Abfallgebühren musste erstmals seit 2012 eine Erhöhung vorgenommen werden. | Foto: Manfred Richter / Pixabay
  • Erfreuliche Nachrichten aus dem Zülpicher Rathaus: Steuern und Gebühren bleiben im Jahr 2021 weitgehend stabil. Lediglich bei den Abfallgebühren musste erstmals seit 2012 eine Erhöhung vorgenommen werden.
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Zülpich (gr). Im Jahr 2021 wird es für die Bürgerinnen und Bürger
von Zülpich leichte Veränderungen bei den Gebührensatzungen geben.
Steuererhöhungen sind hingegen derzeit nicht geplant. Das hat der
Stadtrat in der letzten Ratssitzung des Jahres 2020 beschlossen.

Demnach kommt es 2021 zu einer Anpassung der Abfallgebühren in
Zülpich. Laut neuer Gebührensatzung der kostenrechnenden
Einrichtungen, die der Stadtrat einstimmig verabschiedet hat, kostet
die Entleerung der 80-Liter-Restmülltonne künftig 2,80 Euro (statt
2,40 Euro). Für die Leerung eines 120-Liter-Behälters werden
künftig 3,90 Euro (statt 3,35 Euro) und für den 240-Liter-Behälter
7,20 Euro (statt 6,20 Euro) fällig. Veränderungen gibt es in 2021
auch bei den Bereitstellungsgebühren. Sie belaufen sich künftig für
eine 80-Liter-Tonne auf 88 Euro für einen Mehrpersonenhaushalt
beziehungsweise auf 55 Euro für eine Einzelperson, für eine
120-Liter-Tonne auf 132 Euro und für eine 240-Liter-Tonne auf 264
Euro. Für die Bereitstellung eines 1100-Liter-Containers stellt die
Stadt Zülpich 3518 Euro in Rechnung. In der Bereitstellungsgebühr
sind die Kosten für die Bio-, Sperrgut-, Sonder- und
Papierabfallentsorgung bereits enthalten. Zuletzt waren die
Abfallgebühren zwei Jahre lang konstant geblieben, nachdem sie in den
Jahren 2013 bis 2018 sogar jeweils gesenkt werden konnten.

„In den Jahren 2013 bis 2018 haben die Gebührenzahler durch
Gebührensenkungen vom günstigen Ergebnis der europaweiten
Ausschreibung für die Abfallentsorgung profitiert. Für 2019 und 2020
konnte zumindest noch eine Gebührenstabilität eingeräumt werden. Im
Rahmen der Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 hatte die
Verwaltung aber bereits darauf hingewiesen, dass die Bürgerinnen und
Bürger sich für 2021 auf eine erhebliche Gebührenerhöhung
einstellen müssen“, so Beigeordneter und Kämmerer Ottmar Voigt.
Diese Erhöhung sei vor allem der Tatsache geschuldet, dass ein
gebührenmindernder Rückgriff auf die Gebührenausgleichsrücklage
nur noch in Höhe des Restbestandes von 115.000 Euro möglich ist. Die
Gebührenkalkulation 2021 werde dadurch im Vergleich zum Vorjahr, als
noch 540.000 Euro entnommen werden konnten, um zusätzliche 425.000
Euro belastet.

Unverändert bleiben hingegen die Abgaben für Straßenreinigung und
Winterdienst: Die Straßenreinigung schlägt wie schon seit 2017
weiterhin mit 1,65 Euro pro Meter Grundstücksfront zu Buche und der
Winterdienst mit 0,39 Euro. Bei den Friedhofsgebühren waren ebenfalls
keine Anpassungen erforderlich - und das schon im sechsten Jahr.
Demnach kostet eine Sargbestattung in einem Einzelgrab wie bisher
2.109 Euro und in einem Doppelgrab 4.218 Euro. Für ein Urnengrab
stellt die Stadt Zülpich 1.175 Euro beziehungsweise 1.420 Euro für
ein Urnengrab mit Grabplatte als Baumbestattung in Rechnung. Die
Verstreuung auf einem Aschefeld schlägt mit 416 Euro zu Buche.

Sehr erfreulich ist die Entwicklung bei den Abwassergebühren: Laut
neuer Gebührensatzung sinkt die Schmutzwassergebühr in 2021 von 3,65
Euro auf 3,50 Euro pro Kubikmeter. Die Niederschlagswassergebühr
beläuft sich nach wie vor auf 0,86 Euro pro Quadratmeter befestigte
Fläche.

Nicht zuletzt wurden in der Ratssitzung auch keine Veränderungen bei
den Hebesätzen für die Realsteuern - Grundsteuer A und B - sowie
für die Gewerbesteuer und die Hundesteuer vorgenommen. Hundehalter
müssen also auch 2021 für einen Hund 72 Euro, für zwei Hunde 108
Euro je Hund und für drei oder mehr Hunde 120 Euro je Hund pro Jahr
bezahlen. Für einen laut Landeshundeverordnung als gefährlich
eingestuften Hund stellt die Stadt Zülpich jährlich 588 Euro in
Rechnung, für zwei Hunde dieser Kategorie 882 Euro je Hund.
Bürgermeister Ulf Hürtgen: „Damit sind die Realsteuern im fünften
Jahr und die Hundesteuer schon im neunten Jahr stabil.“

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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