Gemeinde Alfter reagiert auf Corona-Virus
Alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt

Wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus soll auf soziale Kontakte weitgehend verzichtet werden. | Foto: cdz auf Pixabay
  • Wegen der Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus soll auf soziale Kontakte weitgehend verzichtet werden.
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Alfter - (red). Die Gemeinde Alfter informiert über den aktuellen Erlass
des NRW-Gesundheitsministeriums: Folgende Einrichtungen,
Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen, beziehungsweise
einzustellen:

• Alle Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen
unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von
Eigentumsverhältnissen ab dem 16.03.2020
• Alle Fitness-Studios, Schwimmbäder und sogenannte
„Spaßbäder“, Saunen ab dem 16.03.2020
• Alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen
öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen ab
dem 17.03.2020
• Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und
Freizeiteinrichtungen ab dem 17.03.2020
• Zusammenkünfte in Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros ab dem
16.03.2020
• Gleiches gilt für Prostitutionsbetriebe ab dem 16.03.2020.

Der Zugang zu Angeboten der nachstehenden Einrichtungen ist ab dem
16.03.2020 zu beschränken und nur unter strengen Auflagen
(Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der
Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von 2
Metern, Aushänge mit Hinweisen zur richtigen Hygienemaßnahmen etc.)
zu gestatten:

a) Bibliotheken außer Bibliotheken an Hochschulen und
b) Restaurants und Gaststätten sowie Hotels für die Bewirtung von
Übernachtungsgästen

Alle öffentlichen Veranstaltungen sind untersagt

Alle öffentlichen Veranstaltungen sind zudem untersagt. Das schließt
auch Verbote von Vereinsaktivitäten, Trainingsbetrieb, Spielbetrieb
sowie Wettkämpfe jeglicher Art und Versammlungen unter freiem Himmel
wie Demonstrationen oder Umweltaktionen (z. B. „Wir räumen den
Kreis auf“) ein. Die Gemeinde Alfter behält sich
ordnungsbehördliche Kontrollen vor und bittet bei der Umsetzung um
die Solidarität aller.

(Pressemitteilung der Gemeinde Alfter 
vom Montag, 16. März 2020, 11.39 Uhr)

 

+++

(red). Zur Verringerung der Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus
hat Alfters Bürgermeister Dr. Rolf Schumacher verfügt, dass bis auf
Weiteres die Räumlichkeiten der Gemeinde Alfter nicht mehr für
Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Behördengänge sollten die
Alfterer Bürger möglichst verschieben oder telefonisch erledigen.

Auch alle Ausschuss-Sitzungen wurden zunächst abgesagt. Die
Ratssitzung am 24. März 2020 soll jedoch stattfinden, um dringend
erforderliche Beschlüsse fassen zu können.

Pressemitteilung der Gemeinde Alfter
vom Freitag, 13. März 2020, 11.47 Uhr:

"Wegen der Corona-Infektionen und der Influenza-Infektionen erleben
wir derzeit eine Ausnahmesituation. Um möglichen Infektionen
vorzubeugen und Infektionswege zu unterbrechen, orientiert sich die
Gemeinde Alfter an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
Bürgermeister Dr. Rolf Schumacher hat inzwischen verfügt, dass bis
auf Weiteres die Räumlichkeiten der Gemeinde Alfter nicht mehr für
Veranstaltungen zur Verfügung stehen.

Gemeinde Alfter empfiehlt Absage von Veranstaltungen

Die Gemeindeverwaltung empfiehlt zudem Vereinen und anderen
Veranstaltern eine Risikoeinschätzung für eigene Veranstaltungen
durchzuführen und diese gegebenenfalls abzusagen. Als
Entscheidungshilfe mit entsprechenden Empfehlungen steht auf der
Website www.alfter.de eine
Checkliste zur Verfügung. Weitere Informationen zur
Risikoeinschätzung gibt des Robert Koch-Institutes (RKI) unter
www.rki.de.

Darüber hinaus werden alle Ausschuss-Sitzungen bis auf Weiteres
abgesagt. Dies hat die Verwaltung gemeinsam mit den Vorsitzenden der
Ratsfraktionen beschlossen. Hintergrund ist auch hier, dass man
möglicherweise bestehende Infektionsketten unterbrechen will.

Ratssitzung am 24. März 2020 findet statt, um dringende
Beschlüsse fassen zu können

Die Ratssitzung am Do., 24.03. findet dagegen im Ratssaal statt, um
dringend erforderliche Beschlüsse fassen zu können. Die Tagesordnung
ist im Ratsinformationssystem auf der Website der Gemeinde Alfter
unter der Rubrik „Rathaus“ veröffentlicht. Bürgerinnen und
Bürger, die im Rahmen des Tagesordnungspunktes
„Einwohnerfragstunde“ Fragen stellen möchten, können diese auch
per E-Mail an das Ratsbüro unter
ratsbuero@alfter.de richten.
Sie werden entsprechend schriftlich beantwortet.

Soziale Kontakte weitgehend vermeiden - dringende Behördengänge
telefonisch erledigen

Die Gemeindeverwaltung bittet darum, soziale Kontakte weitgehend zu
vermeiden und auch Behördengänge auf das Notwendigste zu
beschränken. Wenn möglich, sollten vorab Termine vereinbart und
Anliegen telefonisch oder per E-Mail an die Gemeindeverwaltung
gesendet werden. Anliegen die das Bürgerbüro oder das Ordnungsamt
betreffen, können per E-Mail an
buergerbuero@alfter.de
und allgemeine Anliegen an
rathaus@alfter.de gesendet
werden. Sollte der Ansprechpartner noch nicht bekannt sein, hilft die
Telefonzentrale unter 0228 / 6484-0 weiter. Die Gemeindeverwaltung
bittet um Verständnis für die notwendige Maßnahme."

Pressemitteilung der Gemeinde Alfter
vom Freitag, 13. März 2020, 17.48 Uhr:

Schulen und Kitas geschlossen
vom 16. März bis 19. April 2020

"Vom 16. März bis 19. April schließt das Land NRW alle Schulen und
Kindertagesstätten, um eine mögliche Ausbreitung der
Coronavirus-Infektionen einzudämmen. Das Betreuungsverbot gilt für
alle Kindertagesstätten und die Tagespflege, also auch für
Tagesmütter und -väter, sowie für alle Arten von Schulen, private
und staatliche. Die Kinder sollen in den kommenden Wochen generell zu
Hause betreut werden. Alfters Bürgermeister Dr. Rolf Schumacher
bittet dabei um Solidarität und gegenseitige Hilfeleistung. Die
Gemeinde Alfter als Schulträger arbeitet gemeinsam mit den
Schulaufsichtsbehörden des Rhein-Sieg-Kreises und der
Bezirksregierung Köln an der Umsetzung des Betreuungsverbotes.

Gemeindeeigene Grundschulen in Alfter betreuen Schüler noch am
Montag und am Dienstag

Die gemeindeeigenen Grundschulen werden zunächst noch am Montag und
Dienstag für eine Betreuung von nicht betreuten Schülerinnen und
Schülern sorgen.

Notgruppe für Kitakinder wird eingerichtet - nur für bestimmte
Berufsgruppen

Für Eltern von Kindern der gemeindeeigenen KITA’s wird eine
Notgruppe für die Berufsgruppen Polizei, Rettungskräfte sowie das
Personal in Krankenhäusern, Arztpraxen, Altenheimen und Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe in der KITA „Rasselbande“
eingerichtet.

Das Angebot besteht gegen Vorlage einer Bescheinigung für
Alleinerziehende dieser Berufsgruppen sowie für Kinder, deren Eltern
beide einen solchen Beruf haben. Weitere Informationen auch zum
OGS-Betrieb erhalten Eltern Anfang der nächsten Woche über die
Schul- und KITA-Leitungen."

Notgruppe in der Kita "Rasselbande" für Schlüsselpersonen
bestimmter Berufsgruppen

Pressemitteilung der Gemeinde Alfter
vom Samstag, 14. März 2020, 14.52 Uhr:

"Für Eltern von Kindern der gemeindeeigenen KITA’s wird bis auf
Weiteres eine Notgruppe für Schlüsselpersonen von Berufsgruppen –
deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der
Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des
öffentlichen Lebens dienen – in der KITA „Rasselbande“
eingerichtet. 

Diese sind im aktuellen Erlass des Gesundheitsministeriums NRW
aufgeführt:

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Die Regelung gilt, sofern durch private Betreuung oder flexible
Arbeitszeiten (z. B. Home-Office) eine Betreuung nicht gewährleistet
werden kann. 

Das Angebot besteht nur gegen Vorlage einer Bescheinigung über die
Unentbehrlichkeit des Arbeitgebers für Alleinerziehende dieser
Berufsgruppen sowie für Kinder, deren Eltern beide einen solchen
Beruf haben. 

Eltern wenden sich mit dieser Bescheinigung zunächst an die eigene
(gemeindeeigene) KITA-Leitung. Diese entscheiden über die Zulassung
und überweisen von dort an die Notgruppe der KITA „Rasselbande“.
Alle Eltern, deren Kind(er) eine Einrichtung besuchen, die nicht in
der Trägerschaft der Gemeinde Alfter ist, wenden sich bitte an die
Leitung Ihrer Einrichtung. Die Information finden Sie auch wieder
entsprechend auf der Startseite
von www.alfter.de"

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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