Bundestagswahl in Alfter
Antragstellung auf Briefwahl bis zum 21. September

Am 26. September ist Bundestagswahl. Wer per Brief wählen möchte, muss jetzt einen Antrag stellen. | Foto: Gerd Altmann auf Pixabay
  • Am 26. September ist Bundestagswahl. Wer per Brief wählen möchte, muss jetzt einen Antrag stellen.
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Alfter - (red) An rund 13,1 Millionen Wahlberechtigte in NRW wurden die
Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 26. September 2021
versendet. Empfänger sind alle, die wahlberechtigt sind und zum
gesetzlichen Stichtag in die Wählerverzeichnisse aufgenommen wurden.
Wahlberechtigt sind alle deutschen Frauen und Männer, die am Wahltag
das 18. Lebensjahr vollendet haben und spätestens ab dem 26. Juni
2021 mit ihrem Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
gemeldet sind.

Wählerinnen und Wähler mit Wohnsitz in der Gemeinde Alfter, die am
26. September 2021 nicht im Wahllokal wählen können oder wollen,
können per Brief wählen. Die Unterlagen zur Briefwahl werden ab
sofort ausgegeben. Es gibt folgende Möglichkeiten zur Beantragung der
Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde Alfter:

  • Online-Antrag (nur möglich bis 21.09.2021)[/*]
  • Einscannen
  • des QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte und ausfüllen der
    erscheinenden Maske (nur möglich bis 21.09.2021)[/*]

  • Antragstellung
  • auf dem Postweg mit der
    Wahlbenachrichtigungskarte[/*]

  • Antragstellung per E-Mail an
  • briefwahl@alfter.de[/*]

  • persönliche Vorsprache im Wahlbüro im
  • Rathaus Alfter mit der Wahlbenachrichtigungskarte.[/*]

Bei Antragstellung mit der Wahlbenachrichtigungskarte auf dem Postweg
muss diese auf der Rückseite ausgefüllt werden, in einem ausreichend
frankierten Kuvert an das Wahlamt gesendet oder in den Briefkasten des
Rathauses direkt eingeworfen werden. Bei der Antragstellung per E-Mail
werden folgende Angaben für die Abwicklung und den Versand benötigt:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Versandadresse für die
Briefwahlunterlagen (wenn abweichend von der Wohnanschrift) sowie die
Angabe der Wählerverzeichnis-Nr. (Aufdruck auf der Vorderseite der
Wahlbenachrichtigungskarte).

Wer persönlich ins Briefwahllokal im Alfterer Rathaus kommen möchte,
muss folgende Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der
COVID-19-Pandemie beachten:

  • Das Tragen einer medizinischen Maske ist Pflicht.[/*]
  • Die
  • Wahlbenachrichtigungskarte muss bereits auf der Rückseite mit den
    o.g. Daten ausgefüllt und unterschrieben sein.[/*]

  • Es ist ein
  • eigener Kugelschreiber mit blauer oder schwarzer Mine zum Wählen
    mitzubringen.[/*]

  • Es dürfen sich maximal 4 Wähler im Wahllokal
  • aufhalten.[/*]

  • Der Aufenthalt im Wahllokal ist auf ein notwendiges
  • Minimum zu begrenzen.[/*]

Durch diese Maßnahmen kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Das
Wahlbüro bittet dafür um Verständnis. Wer den Antrag für einen
anderen Wahlberechtigten stellt, muss durch Vollmacht nachweisen, dass
er dazu berechtigt ist. Die Briefwahl nur telefonisch zu beantragen,
ist nicht möglich.

Der Antrag muss spätestens bis zum 24. September 2021, 18 Uhr
gestellt werden. Nur im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung
(Attest erforderlich) nach diesem Datum können noch Unterlagen bis
zum Wahltag, 15 Uhr, ausgestellt werden.

Kontakt Wahlbüro:
Tel.: 0228 6484-178
Fax: 0228 6484-199
E-Mail:
briefwahl@alfter.de

Das Wahlbüro ist zu den Öffnungszeiten des Rathauses geöffnet. Alle
Informationen gibt es auch nochmal unter
www.alfter.de/wahlen/briefwahl-2021/

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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