Zum Schutz des Trinkwassers
Bewährter Kooperationsvertrag wurde erneuert
Alfter - (fes) In trockenen Tüchern: Die Landwirtschaftskammer NRW und die
Wasserversorgungsunternehmen im Rhein-Sieg-Kreis verlängerten am 21.
September 2018 den Vertrag über eine enge Zusammenarbeit. Der Vertrag
nach dem 12-Punkte-Programm des Landes NRW wurde im Jahr 1989 erstmals
unterzeichnet und danach alle fünf Jahre erneuert. Aufgrund der
hervorragenden Zusammenarbeit hat der Vertrag jetzt eine Laufzeit
über zehn Jahre.
Zu den Wasserversorgungsunternehmen im Rhein-Sieg-Kreis gehören der
Wahnbachtalsperrenverband, das Wasserwerk der Gemeinde Alfter, der
Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal, der Aggerverband und der
Wasserbeschaffungsverband Thomasberg beim Arbeitskreis Landwirtschaft,
Wasser und Boden im Rhein-Sieg-Kreis (ALWB). Nun wurde der Vertrag
auch von der Gemeinde Alfter von Bürgermeister Rolf Schumacher,
ALWB-Geschäftsführer Michael Schmidt, Markus Klein von der
e-regio-Qualitätssicherung sowie vom Betriebsleiter der Gemeindewerke
Alfter, Thomas Fink, unterzeichnet.
Auf Grundlage des 12-Punkte-Programms wurden in NRW 1989 zum Zweck
eines flächendeckenden, vorbeugenden Trinkasserschutzes Kooperationen
zwischen den Wasserversorgungsunternehmen und der Landwirtschaft auf
freiwilliger Basis gegründet.
Bereits damals war man sich bewusst, dass Gewässerschutz und
Landwirtschaft nur miteinander und nicht gegeneinander betrieben
werden können. „Kooperation statt Konfrontation“ lautete das
Motto. Aus dieser Erkenntnis heraus beschlossen die Landwirte im
Kreis, der Rheinische Landschaftsverband, die Kreisbauernschaften
Siegburg, der Rhein-Sieg-Kreis als Untere Wasserbehörde und als
Gesundheitsamt sowie der Wahnbachtalsperrenverband (WTV) den
Arbeitskreis Landwirtschaft, Wasser und Boden im Rhein-Sieg-Kreis
(ALWB) zu gründen.
Ziele der Kooperation sind seit der Gründung der Schutz des Bodens,
des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer. Dazu gehören
Information und Beratung der Landwirte, die Beobachtung und Auswertung
der Landbewirtschaftung auf die Beschaffenheit der Gewässer sowie die
pflanzenbedarfsgerechte Anwendung von Wirtschafts- und Mineraldüngern
sowie von Pflanzenschutzmitteln. Hinzu kommen die Umsetzung moderner
gewässerschonender Bewirtschaftungsverfahren, die Mitarbeit bei der
Entwicklung und Umsetzung ordnungsbehördlicher Verfahren, die
Umsetzung der landwirtschaftlichen Auflagen in Wasserschutzgebieten
sowie Darstellung der Maßnahmen in der Öffentlichkeit.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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