Achtung Baustelle
Erschließung der neuen Baugebiete hat begonnen

Gleich zwei neue Baugebiete werden in Alfter in den kommenden Monaten erschlossen. Jetzt beginnen die ersten Arbeiten und das ist mit Behinderungen für alle verbunden.  | Foto: Symbolfoto: pixabay
  • Gleich zwei neue Baugebiete werden in Alfter in den kommenden Monaten erschlossen. Jetzt beginnen die ersten Arbeiten und das ist mit Behinderungen für alle verbunden.
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Alfter (red). Im Rahmen der Erschließung des Baugebietes zwischen „Olsdorfer Heide“ und „Strangheidgesweg“ in der Hanglage von Alfter-Ort kommt es zu vermehrtem Baustellenverkehr und erhöhten Belastungen für Anlieger. Es gingen bereits zahlreiche Hinweise und Vorschläge aus Politik und Bürgerschaft bei der Gemeinde Alfter zur Verbesserung des Baustellenverkehrs ein. Begleitend wurde eine Verkehrsschau vor Ort mit dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, der Polizei sowie dem projektverantwortlichen Tiefbauamt und dem Ordnungsamt der Gemeinde Alfter durchgeführt. Folgende Maßnahmen veranlasst:

1.Jakob-Reuter-Straße - Es wird beidseitig ein absolutes Halteverbot von Jakob-Reuter-Straße Hausnr. 14 bis Einmündung Mirbachstraße eingerichtet sowie beidseitig ein absolutes Halteverbot ab Beginn S-Kurve (zwischen Jakob-Reuter-Straße Hausnummer 5 und 9) bis Einmündung Birrekoven. Dadurch wird die Verkehrsführung verbessert sowie die Einsichtnahme in die Straße Am Möthensteg erleichtert. Es ist geplant, eine Geschwindigkeitsanzeigetafel aufzustellen, um auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aufmerksam zu machen. Die Anzeige soll die motorisierten Verkehrsteilnehmenden im Hinblick auf ihr Fahrverhalten sensibilisieren.

2. Steinergasse -  Der Behindertenparkplatz wird temporär verlegt und deutlich gekennzeichnet.

3. Olsdorf - Es wird eine Lichtsignalanlage für den LKW-Verkehr eingerichtet, um die Ein- und Ausfahrt der LKW in das Baugebiet zu regeln.

Das absolute Halteverbot wird auf 6 Uhr bis 18 Uhr werktags (also auch am Samstag) begrenzt. Der Ordnungsaußendienst der Gemeinde Alfter wird fortlaufend Kontrollen zur Einhaltung des Halteverbots durchführen. Sollten größere Probleme auftauchen, wird geprüft ob die zeitliche Begrenzung des Halteverbots wieder aufgehoben wird.

Sollten davon unabhängig Ausnahmegenehmigungen für das Parken im besonderen Einzelfall erforderlich sein, sind diese beim Straßenverkehrsverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zu beantragen. Nach der erfolgten Prüfung ergehen dann Einzelfallentscheidungen.

4. Tonnenpütz - Hier ist bereits der Gehwegbereich mit einer Asphaltdecke versehen worden. Weitere Sicherungsmaßnahmen für Fußgänger und die Schaffung eines provisorischen Gehwegs für den unteren Bereich im Tonnenpütz sind in der Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises und die Umsetzung soll zeitnah erfolgen.

Die Gemeindeverwaltung ist bestrebt, die Behinderungen so geringfügig wie nur möglich zu halten. Anhand des Umfangs der Bauarbeiten wird es aber, insbesondere für die Anwohner, zu vorübergehenden Beeinträchtigungen kommen. Ziel ist es, die Erschließungsmaßnahme schnellstmöglich unter größtmöglicher Sicherheit abzuschließen. Es wird daher um gegenseitige Rücksichtnahme, die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie die Beachtung der Einbahnstraßen-Regelung gebeten. Darüber hinaus wird die Verkehrssituation fortlaufend beobachtet und bei Bedarf weitere Anpassungen vorgenommen. Aktuell prüft das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h.

Redakteur/in:

Ulf-Stefan Dahmen

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