Start der Briefwahl in Alfter
Europawahl am 26. Mai 2019
Alfter - (red) Rund 13,8 Millionen Wahlberechtigte in NRW erhalten die
Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl von ihrer Kommune.
Empfänger sind alle, die wahlberechtigt und zum gesetzlichen Stichtag
in die Wählerverzeichnisse aufgenommen worden sind.
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Wahlberechtigt zur Europawahl in Deutschland sind alle Deutschen,
sowie alle Staatsangehörigen aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten die
einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Sie müssen mindestens 18
Jahre alt sein, in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich
aufhalten und dabei länger als 3 Monate (seit mind. 26. Februar 2019)
angemeldet oder im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde eingetragen
sein.
Jeder Wähler darf nur einmal wählen und muss sich daher entscheiden,
ob die Stimme im Herkunftsland oder in Deutschland abgegeben wird.
Wähler mit Wohnsitz in der Gemeinde Alfter, die am Sonntag, 26.
Mai 2019 nicht im Wahllokal wählen können oder wollen, können
per Brief wählen. Die Unterlagen zur Briefwahl werden ab sofort
ausgegeben.
Es gibt fünf Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahlunterlagen
bei der Gemeinde Alfter:
1. Antragstellung auf dem Postweg mit der Wahlbenachrichtigungskarte,
2. Antragstellung per E-Mail an briefwahl@alfter.de,
3. persönliche Vorsprache im Wahlbüro im Rathaus Alfter mit der
Wahlbenachrichtigungskarte oder dem Personalausweis bzw. dem
Reisepass,
4. Einscannen des QR-Codes mit dem Smartphone auf der
Wahlbenachrichtigungskarte und Ausfüllen der erscheinenden Maske (nur
möglich bis 23. Mai 2019, 12 Uhr),
5. Ausfüllen eines Online-Wahlscheinantrags (OLIWA) auf der Website
der Gemeinde Alfter unter der Rubrik „Rathaus/Wahlen“ (nur
möglich bis 23. Mai 2019, 12 Uhr).
Bei Antragstellung mit der Wahlbenachrichtigungskarte auf dem Postweg
muss diese auf der Rückseite ausgefüllt werden, in einem ausreichend
frankierten Kuvert an das Wahlamt gesendet oder in den Briefkasten des
Rathauses direkt eingeworfen werden.
Bei der Antragstellung per E-Mail werden folgende Angaben für die
Abwicklung und den Versand benötigt: Name, Vorname, Geburtsdatum,
Wohnanschrift, Versandadresse für die Briefwahlunterlagen (wenn
abweichend von der Wohnanschrift) sowie die Angabe der
Wählerverzeichnis-Nr. (Aufdruck auf der Vorderseite der
Wahlbenachrichtigungskarte).
Wer den Antrag für einen anderen Wahlberechtigten stellt, muss durch
Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Briefwahl nur
telefonisch zu beantragen, ist nicht möglich. Der Antrag muss
spätestens bis zum 24. Mai 2019, 18 Uhr gestellt werden. Nur im Falle
nachgewiesener plötzlicher Erkrankung (Attest erforderlich) nach
diesem Datum können noch Unterlagen bis zum Wahltag, 15 Uhr,
ausgestellt werden.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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