Tongrube Alfter
Norderweiterung des Tontagebaus beantragt
Alfter - Nach der Prüfung des von der Sibelco Deutschland GmbH eingereichten
Antrags auf Zulassung des Rahmenbetriebsplanes durch die
Bezirksregierung Arnsberg wurden die entsprechenden Unterlagen mit der
Bitte um Stellungnahme an die Gemeinde Alfter und weitere „Träger
öffentlicher Belange“ weitergeleitet. 17,5 Hektar soll die
Abbaufläche der geplanten „Norderweiterung“ des Tontagebaus
Schenkenbusch umfassen und das bestehende, 43 Hektar große
Abbaugebiet in nördlicher Richtung erweitern, bevor in diesem –
voraussichtlich im Jahr 2023 – der Tonabbau eingestellt und das
entsprechende Areal rekultiviert werden soll.
Planung berücksichtige wesentliche Forderungen der Gemeinde
Der nun eingereichte Antrag berücksichtigt nach Angaben der Sibelco
Deutschland GmbH dabei zahlreiche, unter anderem durch den
Planungsausschuss der Gemeinde Alfter aufgestellte Forderungen: „Wir
haben in den vergangenen Jahren viele partnerschaftliche Gespräche
mit Vertretern von Gemeinde, Verwaltung, Behörden und betroffenen
Landwirten geführt. Den darin geäußerten Wünschen haben wir in
großem Maße bei der Erstellung des jetzt vorliegenden Antrags
Rechnung getragen“, erklärt Gerd Klemmer, Leiter Umwelt und
Liegenschaften bei Sibelco.
#textbs
Im Rahmen der Antragserstellung wurde ein schalltechnisches Gutachten
durch das Wuppertaler Ingenieurbüro constructionconsulting zur
geplanten Norderweiterung des Tontagebaus Schenkenbuch erstellt. An
sieben maßgeblichen Immissionsorten wurden für die verschiedenen
Abbauabschnitte die maximal zu erwartenden Schallpegel gemessen. Der
höchste aller in diesem Zusammenhang berechneten Werte lag bei 44
db(A) und damit deutlich unter dem Immissionsrichtwert von 50 db(A)
für reine Wohngebiete. „Der geringste Abstand der geplanten
Norderweiterung zur Wohnbebauung beträgt unserem Antrag zufolge 170
Meter. Die geforderten Immissionsrichtwerte werden dabei laut
Gutachten jederzeit sicher eingehalten. Die durch die Abbauarbeiten in
der geplanten Norderweiterung entstehende Geräuschentwicklung für
das angrenzende Wohngebiet wird sich also in jedem Fall in engen
Grenzen halten und in etwa den Immissionen entsprechen, die durch den
Tonabbau im bestehenden Tagebau bereits bekannt sind. Seit mehr als 20
Jahren haben wir keine einzige offizielle Beschwerde wegen zu großen
Lärms erhalten, der auf die Abbauarbeiten im Tontagebau Schenkenbusch
zurückzuführen wäre, obwohl hier eine zum Teil größere Nähe zur
Wohnbebauung – rund 100 Meter zur Wilde Straße – besteht“,
unterstreicht der Umwelt- und Liegenschaftsleiter von Sibelco.
Rekultivierung und Schaffung von Grünstreifen mit
Freizeitpotenzial
„Noch vor Beginn eines möglichen Tonabbaus in der Norderweiterung
planen wir zwei ausgedehnte Grünstreifen zwischen dem Witterschlicker
Ortsrand und der Erweiterungsfläche zu realisieren. Dort möchten wir
unter Einbeziehung der Witterschlicker Bürgerinnen und Bürger ein
attraktives Umfeld und zusätzliche Freizeitangebote schaffen“, so
Klemmer. So seien unter anderem die Errichtung eines modernen
Kinderspielplatzes, aber auch die Umsetzung weiterer Angebote denkbar.
Die vom Ortsrand ausgehenden Rekultivierungsarbeiten am bestehenden
Tontagebau sollen nach den Plänen von Sibelco ebenfalls unmittelbar
nach einer möglichen Genehmigung des Erweiterungsantrags eingeleitet
werden. Geplant sei die Schaffung einer Grabenlandschaft, die von
kleineren Fließ- und Teichgewässern durchzogen ist und nach dem Ende
des Tonabbaus in der Norderweiterung auch auf dieses Areal ausgedehnt
werden soll.
„Lüsbacher Weg“ weiterhin direkte Verbindung in den
Kottenforst
Der häufig von Fußgängern und Radfahrern genutzte „Lüsbacher
Weg“ fungiert seit Jahren als direkte Verbindung von Witterschlick
in das Naherholungsgebiet Kottenforst. Gleichzeitig markiert er die
Grenze zwischen dem bisherigen Tontagebau und der geplanten
Norderweiterung. „Der Lüsbacher Weg wird unseren Planungen zufolge
dauerhaft bestehen bleiben. Da der Abtransport des gewonnenen Tons
weiterhin über die Schmale Allee erfolgen soll, planen wir den
Lüsbacher Weg entweder zu untertunneln oder zu überbrücken. Zu
einem späteren Zeitpunkt würden wir den Weg neu anlegen und einige
Meter in Richtung Süden verlegen. Der Weg in den Kottenforst bzw.
zurück nach Witterschlick würde aber in jedem Fall dauerhaft
erhalten bleiben“, versichert Klemmer. Keine Erhöhung von
Fördermengen und Transportvolumen Nicht nur die Transportroute über
die Schmale Allee soll laut Sibelco unverändert bleiben, auch an der
Frequenz der abbaubedingten Lkw- An- und Abfahrten soll sich nichts
ändern. „Die geplanten Fördermengen entsprechen denen, die wir
auch momentan realisieren. Dementsprechend wird sich auch die Zahl der
Lkw-Fahrten, durch die der Ton aus dem Tagebau abtransportiert wird,
nicht erhöhen“, so Klemmer.
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Gemeinde Alfter informiert
Die Gemeinde hat sich zu der geplanten Vergrößerung ebenfalls
geäußert:
"Die Bezirksregierung Arnsberg – Abteilung 6 Bergbau und Energie in
NRW – hat in ihrer Funktion als verfahrensführende Behörde die
Gemeinde Alfter an dem Planfeststellungsverfahren nach Maßgabe der
§§ 57a, 57b Bundesberggesetz zur Erweiterung des Tontagebaus
„Schenkenbusch“ beteiligt. Das Unternehmen Sibelco Deutschland
GmbH hat für das Erweiterungsvorhaben von ca. 18 ha einen
Rahmenbetriebsplan eingereicht. Die Gemeinde Alfter ist aufgefordert,
bis zum 01.03.2018 eine Stellungnahme abzugeben.
Der Rahmenbetriebsplan wird zunächst zeitnah durch die
Bezirksregierung Arnsberg im Alfterer Amtsblatt bekannt gemacht. Die
zugehörigen Unterlagen liegen dann nach dieser Bekanntmachung auch im
Alfterer Rathaus zur Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch
das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der
Auslegungsfrist bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau
und Energie in NRW, Goebenstraße. 25 in 44135 Dortmund, oder bei der
Auslegungsstelle schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen und
Einwendungen (§ 21 UVPG) vorbringen.
Bereits seit einigen Jahren strebt das Unternehmen die Erweiterung der
bestehenden Tongrube „Schenkenbusch“ in Witterschlick an. Das
Zielvorhaben liegt in einer Erweiterung und Ergänzung des geltenden
Rahmenbetriebsplans für ein sogenanntes Nordfeld, von dem sich die
Firma eine langfristige wirtschaftliche Tragfähigkeit und
Wettbewerbsfähigkeit verspricht. Die Zulassungsverfahren solcher
bergbaulicher Vorhaben erfolgen nach dem Bundesberggesetz und werden
von der Bezirksregierung Arnsberg geführt. Die Gemeinde Alfter ist
Beteiligte im Verfahren.
Die Begleitung in den politischen Gremien setzte intensiv 2010 ein,
als der damalige Planungsausschuss in seiner Sitzung am 24.06.2010
grundlegende und maßgebliche gemeindliche Forderungen beschlossen
hat. Diese von der Verwaltung vorbereiteten inhaltlichen Eckpunkte
einer Grundposition sind in 14 Punkten festgehalten und vom Ausschuss
als politische Zielsetzung beschlossen worden. Die Verwaltung hat im
Sinne dieser Willensbildung den Handlungsauftrag erhalten , im Zuge
weiterer Planungsprozesse und Verfahrensbeteiligungen die in 14
Punkten definierten Forderungen umzusetzen. Dieser Forderungskatalog
ist der Bezirksregierung und dem Unternehmen mitgeteilt worden.
Im Vorfeld des formellen Planfeststellungsverfahrens hat das
Unternehmen Sibelco GmbH seine Abbau-, Gestaltungs- und
Renaturierungspläne für die geplante Norderweiterung dem Ausschuss
für Gemeindeentwicklung am 25.10.2016 vorgestellt.
Ein Entwurf der Stellungnahme der Gemeinde Alfter wird dem Ausschuss
für Gemeindeentwicklung am 15.02.2018 vorgelegt werden."
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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