Eine Birke für die Liebste
Wo kann ich einen Maibaum kaufen?
Region - (red). In der Nacht vom 30. April zum 1. Mai wiederholt sich das
jährliche Schauspiel: Grüne Birken finden auf wundersame Weise den
Weg an Häuser, Dachrinnen oder Balkone, um der Zuneigung zu den
Bewohnerinnen Ausdruck zu verleihen. Nur – woher den Maibaum nehmen?
Das Forstamt unterstützt diese Tradition und bietet daher am
Dienstag, 30. April, an mehreren Verkaufsstellen den legalen
Erwerb von Maibäumen an:
Alfter (Forstbetriebsgemeinschaft Alfter): Beschilderung zum
Johannishof (Campus I Alanus Hochschule, Alfter) folgen. Der Verkauf
findet am Ende der Straße „Lohnheckeweg“ statt. Ab 15 Euro pro
Baum.
Bonn-Niederholtorf (Forstrevier Hardt): 15-18 Uhr, Grillplatz
Hardt-Weiher, dann der Beschilderung folgen. 20 Euro pro Baum.
Bonn-Röttgen (Forstrevier Kottenforst): 13-18 Uhr, Parkplatz
„Rulandsweg“ an der L 261 von Bonn nach Meckenheim, 200 m hinter
dem Ortsausgang von Röttgen Beschilderung 4 km in den Wald folgen,
Einbahnstraßenregelung im Wald beachten! 15 Euro pro Baum.
Bornheim-Rösberg (Forstbetriebsgemeinschaft Bornheim):: 10-18
Uhr (auch 29. April) sowie 12-18 Uhr am 28. April. Wasserturm
Rösberg, dann der Beschilderung folgen. Vorbestellung empfohlen an
gf@fbg-bornheim.de. Auch Styroporherzen mit Namen können bestellt
werden (12,50 Euro).
Brühl (Forstrevier Schnorrenberg): 13-18.30 Uhr, „Am
Birkhof“ dann der Beschilderung mit dem PKW in den Wald folgen! 15
Euro pro Baum.Meckenheim (Forstrevier Venne): 10-20 Uhr, Ab „Bahnhof
Kottenforst“ der Beschilderung folgen! 15 Euro pro Baum.
Rheinbach (Forstbetriebsbezirk Rheinbacher Höhen): 17-20 Uhr
(auch 29. April), Kreuzung „Vier Winde“ bei Rheinbach-Kurtenberg,
dann mit Pkw der Beschilderung folgen. Baum (3-15 Meter) darf selbst
ausgesucht werden. Axt oder Säge mitbringen! 10-15 Euro pro Baum.
Swisttal (Forstrevier Buschhoven): 14-19 Uhr, Forsthaus
Buschhoven, Bundesstr. 50, 53913 Swisttal, von dort der Beschilderung
2 km in den Wald folgen. Einbahnstraßenregelung im Wald beachten! 15
Euro pro Baum.
Diebstahl: Das Fällen einer Birke ohne Zustimmung des
Waldbesitzers bzw. des Revierförsters ist Sachbeschädigung und
Diebstahl. Die Polizei kontrolliert stichprobenartig und verlangt als
Nachweis des ordnungsgemäßen Erwerbs eine Quittung des
Waldbesitzers.
Transport: Damit nicht nur der Erwerb, sondern auch der
Transport der Bäume unfallfrei von statten geht, sollten folgende
polizeiliche Hinweise beachtet werden:
- Die Ladung / Bäume verkehrssicher befestigen![/*]
- Das
- Die Ladung darf nach vorne
- Das äußerste Ende der Ladung muss mit einer roten
- Kennzeichen und Beleuchtung nicht
Fahrzeug samt Ladung darf die Höhe von 4 Meter und die Breite von
2,55 Meter nicht überschreiten.[/*]
überhaupt nicht und nach hinten maximal 3 Meter über das Fahrzeug
hinausragen.[/*]
Fahne gekennzeichnet sein, wenn es mehr als einen Meter
überragt.[/*]
verdecken![/*]
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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