Dreck und Ratten
Das Füttern von Tauben ist im Stadtgebiet generell verboten

Eine durch Körnerfutter und Unrat nach dem Füttern von Tauben verschmutzte Unterführung. | Foto: Stadt Bad Honnef
  • Eine durch Körnerfutter und Unrat nach dem Füttern von Tauben verschmutzte Unterführung.
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Bad Honnef - Seit mehreren Wochen häufen sich beim städtischen Ordnungsamt die
Beschwerden über Taubenfütterung im Stadtgebiet.

Insbesondere im Stadtteil Rhöndorf wurde in den vergangenen Wochen
entlang der Unterführungen der Bundesstraße 42 in der
Karl-Broel-Straße sowie „Zum Steinchen“ Vogelfutter mit
Maiskörnern auf dem Gehwegbereich oder dem Bahnhofsgelände gefunden.
Der Ordnungsaußendienst konnte, trotz verstärkter Präsenz, bislang
keine Hinweise auf den oder die Verursacher erlangen.

Taubenfütterung ist nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung über
die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im
Gebiet der Stadt Bad Honnef verboten. Negativer Effekt der
unkontrollierten Fütterung ist, dass die öffentlichen Straßen und
Gehwege verschmutzen. Außerdem wurden im unmittelbaren Umfeld von den
Anwohnenden vermehrt Ratten gesichtet und dem Ordnungsamt gemeldet.
Maiskörner zählen außerdem zur Lieblingsspeise von Wildschweinen,
die in den vergangenen Jahren auch im Bereich des Rhöndorfer Bahnhofs
gesichtet wurden.

Vor diesem Hintergrund bittet das Ordnungsamt um sachdienliche
Hinweise aus der Bevölkerung: Wer kann Angaben zu der oder den
Personen machen, die regelmäßig die Gehwege und Anlagen der
Deutschen Bahn AG in Rhöndorf verunreinigen?

Hinweise werden erbeten an die Stadt Bad Honnef, Fachdienst Ordnung,
unter 02224-1840 oder per E-Mail an ordnungsamt@bad-honnef.de.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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