Weitere Schutzmaßnahmen
Maskenpflicht an Orten mit engen Begegnungen in der City
Bad Honnef - Am 21. Oktober hat der Rhein-Sieg-Kreis aufgrund der steigenden
Infektionszahlen im Kreisgebiet die Gefährdungsstufe 2 im Sinne der
Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgestellt und
weitere Schutzmaßnahmen angeordnet. Von diesen Schutzmaßnahmen ist
auch das Stadtgebiet von Bad Honnef betroffen.
Auf dieses Szenario haben sich die Stadtverwaltung und ihr Krisenstab,
der sogenannte Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE), in den
vergangenen Wochen organisatorisch und personell vorbereitet. Mit der
Feststellung der Gefährdungsstufe 2 greifen nun regionale und jeweils
dort, wo die Infektionszahlen besonders hoch sind oder Begegnungen die
Übertragung des Virus begünstigen könnten, lokale Maßnahmen, um
eine unkontrollierte und dynamische Verbreitung des Coronavirus
SARS-CoV-2 auszubremsen oder im Idealfall ganz zu verhindern.
Für Bad Honnef bedeutet dies, dass seit dem 23. Oktober in der
Fußgängerzone sowie an Orten mit engen Begegnungen eine Pflicht zum
Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen angeordnet wird. Eine Auflistung der
betroffenen Straßen, Straßenabschnitte, Plätze und Begegnungsorte
veröffentlicht die Stadt Bad Honnef in einer entsprechenden
Allgemeinverfügung im Amtsblatt sowie auf Ihrer Internetseite
www.meinbadhonnef.de
Eine Übersichtskarte der betroffenen Bereiche finden Sie auch hier:
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Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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