Änderungen beim Elterngeld
Ab 200.000 Euro gibt es kein Elterngeld mehr
Rhein-Erft-Kreis (rmm). Mit dem 1. April wurde in Deutschland die Einkommensgrenze, bis zu das Elterngeld bezogen werden kann, gesenkt und der Bezug von Basiselterngeld angepasst. Dem voraus geht ein Beschluss des Bundestages aus dem Dezember letzten Jahres.
Anpassung der Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, auf ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro für Paare sowie für Alleinerziehende festgesetzt. Ein Jahr später, für Geburten ab dem 1. April 2025, wird diese Grenze weiter auf 175.000 Euro für beide Gruppen angepasst.
Einschränkung beim gleichzeitigen Bezug
Eine weitere wesentliche Änderung betrifft den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld. Seit April ist dieser nur noch für maximal einen Monat und ausschließlich innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich.
Geburten ab 2024
Detaillierte Informationen zu allen Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab dem 1. April 2024 können interessierte Bürgerinnen und Bürger die offizielle Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unter www.bmfsfj.de oder das Familienportal Nordrhein-Westfalen unter https://familienportal.nrw/elterngeld besuchen.
Alle Infos zum Elterngeld
Darüber hinaus stehen alle relevanten Informationen sowie der Antrag auf Elterngeld auch im Bürgerportal des Rhein-Erft-Kreises zur Verfügung. Besuchen Sie hierzu bitte https://portal.rhein-erft-kreis.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/28698/show.
Redakteur/in:Montserrat Manke |
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