Straßenausbaubeiträge in NRW
Der Bürger wird nicht mehr zur Kasse gebeten
Region. Seit Jahren waren die Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen (NRW) ein Streitthema für Hausbesitzer. Wurde die Straße vor der Haustüre saniert, hat man Anwohnende zur Kasse gebeten. Nun gibt es eine wichtige Neuerung: Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat in einem historischen Schritt das Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen und damit geht eine über fünf Jahrzehnte lange finanzielle Belastung für Anwohnende zu Ende.
Was sind Straßenausbaubeiträge?
Straßenausbaubeiträge sind Gebühren, die von Anwohnern erhoben wurden, um die Kosten für den Ausbau von Straßen zu decken. Diese Gebühren können je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt werden.
In NRW war es lange Zeit üblich, dass die Anlieger einen Teil der Kosten für den Ausbau von Straßen tragen mussten. Diese Praxis stieß jedoch auf immer mehr Widerstand, da sie als unverhältnismäßig und finanziell belastend empfunden wurde, insbesondere für Familien und kleine Unternehmen. Ins Licht der Öffentlichkeit rückte die Debatte, als der Bund der Steuerzahler vor mehr als fünf Jahren eine Petition zur Abschaffung startete, die von über 500 000 Menschen unterschrieben wurde.
Abschaffung: Was bedeutet das?
Hausbesitzer werden nicht mehr zur Kasse gebeten, wenn Straßen in ihrer Umgebung ausgebaut werden. Gerade Familien und kleine Unternehmen wurden dadurch mitunter hart getroffen. Mit der Abschaffung wird aber auch die Administration entlastet – gut die Hälfte der Abgaben sei in der für die Erhebung notwendigen Bürokratie geflossen, so der Bund der Steuerzahler
Stundung der Beiträge und Rückerstattung
Die ausfallenden Beiträge werden den Kommunen erstattet und mit einem Förderprogramms wird schon seit 2022 eine volle Entlastung der Anlieger erreicht, und zwar rückwirkend für alle Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden.
Die genauen Modalitäten der Rückerstattung können von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Man kann sich an die zuständige Kommunalverwaltung wenden, um Informationen über die spezifischen Bedingungen und Fristen für eine Rückerstattung zu erhalten.
Nicht alle sind zufrieden
Mit dem Stichtag 1. Januar 2018 zur Erstattung sind alle Beiträge, die vor diesem Datum rechtskräftig beschlossen wurden, ausgeschlossen und müssen nach wie vor gezahlt werden.
Das mokiert der Bund der Steuerzahler und fordert eine Vorverlegung des Stichtages oder einen Härtefallfonds für die betroffenen Bürger. Geld dafür sei genug da, das Förderprogramm der Landesregierung sei bisher nie ausgeschöpft worden.Das komplette Gesetz kann man hier nachlesen: https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/gesetzgebungs
portal/aktuelle-gesetzgebun
gsverfahr/straenausbaubeitrag-abschaffung.html
Redakteur/in:Montserrat Manke |
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