Stadt Bergheim
Gebühren sollen angepasst werden
Bergheim (red). Bürgermeister Volker Mießeler schlägt dem Rat der Stadt Bergheim zwingend notwendige Gebührenanpassung vor. Grund- und Gewerbesteuer bleiben unverändert.
Aufgrund allgemein steigender Energie- und Personalkosten ist die Verwaltung gezwungen, im Bereich der Grundbesitzabgaben Gebührenanpassungen für das Jahr 2024 vorzuschlagen.
Neben den allgemeinen Kostensteigerungen kommt insbesondere im Bereich der Abwassergebühren ein Kostenanstieg durch vorgeschriebene Abwasserbehandlung des Erftverbandes erschwerend hinzu.
Die Umlage, die die Kreisstadt Bergheim zur Aufbereitung des Abwassers an den Erftverband zahlen muss, steigt gegenüber dem Vorjahr um über 600.000 Euro. Auch im Bestattungswesen ist eine Gebührenanpassung nicht vermeidbar. Der Ausschuss für Soziales, Finanzen und Liegenschaften hat am 5. Dezember die Gebühren der Kreisstadt Bergheim für das Jahr 2024 vorberaten, die dann abschließend vom Rat am 11. Dezember verabschiedet wurden.
Die Abwassergebühren ändern sich im Vergleich zum Vorjahr. Die Schmutzwassergebühr steigt von 3,20 auf 3,72 Euro je Kubikmeter im Jahr 2024 und die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 1,37 je Quadratmeter auf 1,54 Euro.
Die Straßenreinigungsgebühren steigen im Vergleich zum Vorjahr. So steigt beispielsweise die zweiwöchige Fahrbahnreinigung von 0,99 Euro pro Frontmeter im Jahr 2023 um 4 Cent auf 1,03 Euro pro Frontmeter im Jahr 2024. Die Winterdienstgebühren steigen von 0,73 Euro im Jahr 2023 um 21 Cent auf 0,94 Euro je Frontmeter im Jahr 2024.
Im Rahmen der Inflation steigen die Gebühren für das Jahr 2024 im Bereich der Abfallbeseitigung.
Ein höherer Gebührenanstieg konnte durch das Einbeziehen von Gebührenrücklagen aus Vorjahren vermieden werden.
Im Bestattungswesen nehmen die Bestattungsgebühren zwischen vier und fün Prozent zu, die Grabpachtgebühren steigen um circa neun Prozent und die Benutzungsgebühren für die Friedhofseinrichtungen steigen zwischen sechs und neuen Prozent.
„Gegenüber den Kosten, die uns von Dritten auferlegt werden, sind wir als Kreisstadt gezwungen, die Gebühren entsprechend anzupassen, wir haben hier keinen Handlungsspielraum. Die Hebesätze für die Grundsteuern bleiben aber gegenüber dem Jahr 2023 konstant, so dass in diesem Bereich für die Bürgerinnen und Bürger keine höhere Belastung entsteht“, so Bürgermeister Volker Mießeler.
Redakteur/in:Hanno Kühn aus Elsdorf |
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