Es wird weiter gebaut
"Heilung" des Bebauungsplanes
Bergheim - (me) Das Einkaufs- und Dienstleistungszentrum am Bergheimer Bahnhof
wird weiter gebaut. Das Oberverwaltungsgericht für das Land
Nordrhein-Westfalen hat damit die Eilentscheidung des
Verwaltungsgerichtes Köln bestätigt, das bereits vor einigen Wochen
entschieden hatte, dass auf der Grundlage der Baugenehmigung das
Vorhaben weiter fortgeführt werden kann.
Am gleichen Tag hat das Oberverwaltungsgericht - auch im Eilverfahren
- entschieden, dass der Bebauungsplan für den gesamten Bereich, der
BP 277/BM „Bahnhof Bergheim“, bis zur rechtskräftigen
Entscheidung im Hauptsacheverfahren außer Vollzug gesetzt wird. Das
hat aber keine unmittelbaren Auswirkungen auf die erteilte
Baugenehmigung. Bürgermeister Volker Mießeler ist froh, dass das
Vorhaben weiter gebaut werden kann. „Ich werde dem Rat der
Kreisstadt Bergheim die zur Heilung des Bebauungsplanes erforderlichen
Schritte vorschlagen und ich bin zuversichtlich, dass es gelingen
wird, den Bebauungsplan rechtssicher zu beschließen.“
Die Verwaltung der Kreisstadt Bergheim und die beteiligten
Rechtsanwälte haben die Beschlüsse bereits ausgewertet. „Hierbei
hat sich herausgestellt, dass erstmals - und damit für die Kreisstadt
nicht vorhersehbar – durch das Gericht eine neue Art der
Aufsummierung von Lärm gefordert wird“, verkündet die Stadt in
einer Pressemitteilung.
Es werde nun der der Entscheidung zugrundeliegende Sachverhalt
aufbereitet und die erforderlichen Schritte eingeleitet.
Als erster und wichtigster Schritt müsse dass vorhandene
Lärmgutachten auf diese neue Rechtsprechung abgestellt und
überarbeitet werden. Ein Auftrag hierzu werde kurzfristig erteilt.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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