Stadt Bergheim
Steuern und Gebühren für das Jahr 2023

Eine Gebührensenkung für die Abwassergebühren und eine Grundsteuererhöhung sind im Haushalt zu finden.     | Foto: pixabay
  • Eine Gebührensenkung für die Abwassergebühren und eine Grundsteuererhöhung sind im Haushalt zu finden.
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Bergheim (red). Die Bergheimer Verwaltung schlägt für das Jahr 2023 eine Reduzierung der Abwassergebühren vor.
Da diese Gebührensenkung aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes in einer gesetzlichen Änderung des Kommunalabgabengesetzes begründet ist, ist es für die große Mehrheit der Kommunen in NRW, so auch die Kreisstadt Bergheim, unumgänglich, im Gegenzug die Hebesätze der Grundsteuern A und B anzuheben. Daraus ergibt sich insgesamt jedoch wiederum einen Ausgleich in den Abgaben.

Gebührenerhöhungen müssen auch bei den Fahrbahnreinigungs-, Winterdienst- und Abfallbeseitigungsgebühren vorgeschlagen werden. Im Bestattungswesen sinken dafür nächstes Jahr die Bestattungs- und Beisetzungsgebühren. Der Ausschuss für Soziales, Finanzen und Liegenschaften hat die Gebühren der Kreisstadt Bergheim für das Jahr 2023 vorberaten, die dann abschließend vom Rat am 19. Dezember verabschiedet werden. „In herausfordernden Zeiten, in denen Privathaushalte, Unternehmen, Gewerbetreibende und öffentliche Hand sich auch mit finanziellen und wirtschaftlichen Mehrbelastungen konfrontiert sehen, ist es der Kreisstadt Bergheim gelungen, für alle Bürgerinnen und Bürger die Abgabenlast moderat – deutlich unterhalb der aktuellen Inflationsrate – anzupassen“, so Bürgermeister Volker Mießeler.

Die Abwassergebühren verringern sich im Vergleich zum Vorjahr. Die Schmutzwassergebühr sinkt von 3,75 Euro je Kubikmeter auf 3,20 Euro im Jahr 2023 und die Niederschlagswassergebühr sinkt von 1,66 Euro je Quadratmeter auf 1,37 Euro je Quadratmeter. Hintergrund der Gebührensenkung ist eine sich im Gesetzgebungsverfahren befindliche Änderung des Kommunalabgabengesetzes zur Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung. Das Gebührenaufkommen reduziert sich hierdurch um rund 3,6 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr.

Die Straßenreinigungsgebühren steigen im Vergleich zum Vorjahr. So steigt beispielsweise die 14-tägige Fahrbahnreinigung von 0,84 Euro pro Frontmeter im Jahr 2022 um 0,15 Euro auf 0,99 euro pro Frontmeter im Jahr 2023. Die Winterdienstgebühren steigen von 0,59 Euro im Jahr 2022 um 0,14 Euro auf 0,73 Euro je Frontmeter, da keine Gebührenüberschüsse aus Vorjahren mehr gebührenmindernd angesetzt werden können.

Im Bereich der Abfallbeseitigung steigen die Gebühren für 2023 um circa 2,8 Prozent. Dies liegt hauptsächlich daran, dass die Gebührenunterdeckung aus dem Jahr 2021 in die Gebührenkalkulation einberechnet wurde.

Um die beabsichtigte Änderung des Kommunalabgabengesetzes zur Gebührenberechnung auszugleichen, ist eine Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer A von 340 Prozent um 90 Prozebnt-Punkte auf 430 Prozent und Grundsteuer B von 600 Prozent um 160 Prozent-Punkte auf 760 Prozente vorgesehen. Die dadurch erzielten Steuermehreinnahmen gleichen lediglich die Mindereinnahmen bei den verschiedenen Gebühren aus. Die sich ergebenden Gebühren- und Steuerveränderungen im Bereich der Grundbesitzabgaben sollen anhand eines Beispiels eines Vier-Personen-Musterhaushaltes des Bundes der Steuerzahler verdeutlicht werden. Bei dem Musterhaushalt wird von einem Frischwasserverbrauch von 200 Kubikmeter und einer Grundstücksfläche von 130 Quadratmeter ausgegangen.

Im Bereich der Abfallbeseitigung führt der gestiegene Gebührenbedarf zu einer Mehrbelastung für den Musterhaushalt von 7 Euro, da für die 14-tägige Entleerung eines 120-l-Restmüllgefäßes die Gebühr von 248 Euro auf 255 Euro steigt.

Für die Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung sinkt die Belastung des Musterhaushaltes deutlich von 965,80 Euro in 2022 um 147,70 euro auf 818,10 Euro in 2023.

Im Bereich der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren ergeben sich bei einer Musterberechnung von 10 Frontmeter eine moderate Mehrbelastung von 1,50 Euro für die Straßenreinigung sowie 1,40 Euro für den Winterdienst pro Jahr

Für ein Grundstück mit einem Grundsteuermessbetrag von 95 Euro führt die Grundsteuererhöhung zu einer Mehrbelastung von jährlich 152 Euro. In Summe führen die aufgeführten Änderungen für den Musterhaushalt zu einer Mehrbelastung von 14,20 Euro für das Jahr 2023. Für die Gesamtheit aller Steuer- und Gebührenpflichtigen im Stadtgebiet werden also die Steuermehrbelastungen insgesamt durch die Gebührenentlastungen insbesondere bei den Abwassergebühren weitgehend kompensiert. Im Einzelfalle kann sich jedoch in Abhängigkeit der jeweiligen Bemessungseinheiten (Grundsteuermessbetrag, Frischwasserverbrauch, gebührenpflichtige Flächen für die Niederschlagswassergebühr) ein Mehrbetrag für den einzelnen Abgabenpflichtigen ergeben. Bei den meisten Abgabenpflichtigen dürfte sich dies jedoch in einem überschaubaren Rahmen bewegen. Unabhängig von den jährlichen Grundbesitzabgaben sinken die Gebühren im Bestattungswesen für das Jahr 2023 um circa 0,5 Prozent. Die Gebühren für die Grabnutzung, für die Benutzung der Friedhofseinrichtungen, für die Grabräumung sowie einzelne Gebühren für sonstige Leistungen steigen.

Redakteur/in:

Hanno Kühn aus Elsdorf

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