Städtische Friedhöfe und Begräbniswald:
Verbot von offenen Grablichtern
Bergisch Gladbach. Aufgrund der bestehenden Trockenheit und der daraus resultierenden Brandgefahr, spricht die Friedhofsverwaltung der Stadt Bergisch Gladbach ab sofort auf den städtischen Friedhöfen und im Begräbniswald Reuterstraße ein Verbot zum Aufstellen von offenen Grablichtern und Grabkerzen aus. Auf das Verbot von offenen Grablaternen im Begräbniswald wird schon seit mehreren Jahren durch den Aushang von Hinweisschildern auf dem Gelände hingewiesen; bisher wurde lediglich das Aufstellen von brennenden Grablaternen auf dem asphaltierten und überdachten sog. Trauerplatz im Begräbniswald geduldet. Dies muss ab sofort auch unterbleiben. Leider sind immer wieder brennende Grablichter im Wald zu finden; aus diesem Grund appelliert die Friedhofsverwaltung – trotz verständlichem Wunsch der trauernden Angehörigen – an die Vernunft der Besucherinnen und Besucher, in der akut „brenzligen“ Situation grundsätzlich keine offenen brennenden Grablichter aufzustellen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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