Wenn es dann doch brennt
Der Versicherungsschaden
NRW - (vsch). Brennt der Adventskranz, steht der Weihnachtsbaum in Flammen oder schießt eine Rakete an Silvester plötzlich nach hinten los, geht das nicht immer glimpflich aus. „Wer für den Schaden aufkommt, wenn Brandschäden oder Verletzungen zu beklagen sind, hängt von der eigenen Umsicht und vom jeweiligen Versicherungsschutz ab“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Wer keine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung hat, muss meistens für entstandene Schäden selbst geradestehen. Doch auch...