Europawahl 2019
Am 26. Mai ist Europawahl
Region - Vom 23. bis 26. Mai 2019 findet in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union die
Europawahl statt. In Deutschland wird am 26. Mai gewählt. Die Wahlen
finden alle fünf Jahre statt. Die Europawahl ermöglicht den
Bürgern, ihre Abgeordneten ins Europäische Parlament zu wählen. Die
Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer
Wahl bestimmt. Je nach politischer Zugehörigkeit arbeiten sie dann in
Fraktionen zusammen. Derzeit gibt es im Europäischen Parlament acht
Fraktionen.
Bei der 2019 anstehenden Wahl des Europäischen Parlaments sollen die
europäischen Parteien wie 2014 erneut Spitzenkandidaten aufstellen.
Der Spitzenkandidat der stärksten Partei wird nach der Wahl das
höchste Amt der EU bekleiden, also Präsident der Europäischen
Kommission werden.
In Deutschland werden 96 Europaabgeordnete gewählt. Anders als bei
der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte bei der Europawahl nur
eine Stimme, mit der er eine Partei oder sonstige politische
Vereinigung wählen kann. Die meisten Parteien treten mit bundesweiten
Wahllisten an. Es gibt keine Sperrklausel.
Folgende deutsche Parteien sind aktuell im Europäischen Parlament
vertreten: CDU (29 Sitze), SPD (27 Sitze), Bündnis 90/Die Grünen (11
Sitze), Die Linke (7 Sitze), AfD (1 Sitz), CSU (5 Sitze), FDP (3
Sitze), Freie Wähler (1 Sitz), Piratenpartei (1 Sitz), NPD (1 Sitz),
ÖDP (1 Sitz), Die PARTEI (1 Sitz), Liberal-Konservative Reformer
(LKR) (1 Sitz), Die Blaue Partei (1 Sitz), Bündnis C (1 Sitz). Fünf
Abgeordnete sind unabhängig.
Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des
Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen. Jeder Wähler verfügt
über eine Stimme, mit der er einen Listenvorschlag einer Partei oder
einer politischen Vereinigung wählen kann. Wahlberechtigt zur
Europawahl in Deutschland sind alle Deutschen und alle
Staatsangehörigen aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die in
Deutschland eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten.
Außerdem sind sie mindestens 18 Jahre alt, länger als 3 Monate in
Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU und im
Wählerverzeichnis ihrer Heimatgemeinde eingetragen. Wer als Deutscher
mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet ist, ist das in der Regel
bereits. Wer diese Bedingungen erfüllt, bekommt die
Wahlbenachrichtigung mit allen nötigen Informationen per Post
zugeschickt.
Wer in Deutschland das Recht hat, bei den Europawahlen zu wählen, hat
auch das sogenannte passive Wahlrecht, um sich um einen
Abgeordnetensitz im Europäischen Parlament zu bewerben. Alle
Unionsbürger in Deutschland, die mindestens 18 Jahre alt sind, die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder als Unionsbürger einen
Wohnsitz in Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
sind, können für einen Sitz im Europäischen Parlament kandidieren.
Kandidieren kann man allerdings nur auf Bundes- oder Landeslisten von
Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen. Die deutschen und
europäischen Wahlgesetze schreiben vor, dass sich die Bewerber auf
Parteitagen oder Mitgliederversammlungen einem demokratischen
Auswahlverfahren stellen müssen. Die früher erlaubten Doppelmandate
sind 2004 abgeschafft worden. Das heißt für Deutschland, dass die
Mitgliedschaft im Europäischen Parlament unvereinbar mit der
Ausübung eines Bundestagsmandats ist. Hingegen ist es erlaubt, dass
Europaabgeordnete Mandate auf kommunaler Ebene ausüben.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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