Windpark in der Rheinebene
Blickachse aus dem 2. OG stoppt Planungen

Weil die Blickachse aus dem 2. OG in Richtung Siebengebirge durch Windräder in der Rheinebene bei Bornheim beeinträchtigt sein könnte, hat die Bezirksregierung entsprechende Pläne der Stadt Bornheim zunächst einmal gestoppt. | Foto: adobestock.com - etfoto
  • Weil die Blickachse aus dem 2. OG in Richtung Siebengebirge durch Windräder in der Rheinebene bei Bornheim beeinträchtigt sein könnte, hat die Bezirksregierung entsprechende Pläne der Stadt Bornheim zunächst einmal gestoppt.
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Weil möglicherweise die Blickachse aus dem 2. OG von Schloss Augustusburg (Brühl in Richtung Siebengebirge gestört sein könnte und das dann eventuell dem Denkmalschutz entgegen stehe, hat die Bezirksregierung Köln zunächst einmal den Plänen der Stadt Bornheim zur Errichtung einer Konzentrationsszone für Windräder ihre Zustimmung versagt!

Bornheim. Nachdem der Rat der der Stadt Bornheim Anfang September den Teilflächennutzungsplan (TFNP) "Windenergie" - und damit auch die beiden Konzentrationszonen - mehrheitlich beschlossen hat, war es an der Bezirksregierung Köln den Plan zu genehmigen, damit dieser Rechtskraft erlangt und wirksam werden kann. 
Neben eher redaktionellen Korrekturwünschen zur Plandarstellung und Abwägung begründet die Bezirksregierung ihre Entscheidung damit, dass mit der höheren Denkmalbehörde kein Einvernehmen bezüglich des Weltkulturerbes „Brühler Schlösser“ hergestellt worden sei. Dies hätte nach Auffassung der Bezirksregierung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens allerdings erfolgen müssen. Konkret besteht die Denkmalbehörde darauf, dass die Sichtachsen von den Brühler Schlössern aus in die freie Landschaft, insbesondere in Richtung des Siebengebirges, geschützter Bestandteil der Denkmäler und deshalb zu berücksichtigen seien. Insbesondere fehle die geforderte Visualisierung aus dem 2. Obergeschoss des Schlosses Augustusburg und der Blick vom "Point de vue" (Aussichtspunkt am südlichen Rand des Schlossparks) auf die Schwadorfer Burg mit der Kirche St. Severin.

Die Stadtverwaltung Bornheim hingegen vertritt die durch Urteile der Oberverwaltungsgerichte Koblenz und Greifswald gestützte Auffassung, dass in einer Entfernung von fünf Kilometern zu den Baudenkmälern nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung auszugehen ist. Zu diesem Ergebnis kommt auch das eigens zu diesem Zweck erarbeitete Gutachten zur Visualisierung der WEA. Die Entfernung der Brühler Schlösser zu den WEA beträgt zwischen 4,9 und 10 Kilometer (Luftlinie).

Visualisierungen inzwischen nachgereicht

Die geforderten Visualisierungen wurden der Denkmalbehörde nachgereicht. Gleichzeitig hatte Bornheims Bürgermeister Christoph Becker mehrere Gespräche mit dem Regierungspräsidenten Dr. Thomas Wilk geführt, um ihn darauf aufmerksam zu machen, dass die Beanstandungen nachträglich erfüllt worden seien. „Ich habe mir deutlich mehr Unterstützung und konstruktive Zusammenarbeit von der Genehmigungsbehörde erhofft“, erklärt der Bürgermeister. Und weiter: „Bleibt es bei der Entscheidung, würden jahrelange Anstrengungen der Stadt, regenerativen Energien den notwendigen Stellenwert einzuräumen, zunichte gemacht“.
„Die Stadt Bornheim ist die Kommune mit dem höchsten Flächenpotenzial für Windenergie im gesamten Rhein-Sieg-Kreis und hat in einem konsensualen, fast einstimmigen Verfahren gemeinsam mit der Politik einen sehr großen Beitrag zum Klimaschutz geschafft“, betont der Leiter des Amtes für Umwelt, Klimaschutz und Stadtgrün, Dr. Wolfgang Paulus. Jetzt drohe die Stadt, durch Partikularinteressen, die aus Behördensicht in der Sache vielleicht gerechtfertigt seien, regelrecht ausgebremst zu werden

Der Bescheid der Bezirksregierung ist mit einem Rechtsbehelf versehen. Das heißt, die Stadt Bornheim kann diese Entscheidung anfechten lassen und wird bis spätestens 20. November – solange läuft die Klagefrist – beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen den Versagungsbescheid einreichen. Damit verbunden ist ein Eilantrag, bis spätestens Mitte Januar abschließend zu entscheiden, da sonst die kommunale Planungshoheit in der Sache gefährdet sei.

Redakteur/in:

Ulf-Stefan Dahmen

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