Wettbürosteuer
Stadt Brühl erhebt keine Steuer auf Wettbüros mehr

Brühl. Der Hauptausschuss hat dem Rat der Stadt Brühl empfohlen, keine Steuer mehr auf Wettbüros zu erheben. Allein in der Innenstadt gibt es aktuell mehr als vier Wettbüros. Nach der Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in Brühl vom 1. Januar 2020 wird der Einsatz der Wettenden als Besteuerungsgrundlage verwendet. Anlass für die nun angestrebte Auflösung der Satzung ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 20. September 2022, das die Erhebung einer kommunalen Wettbürosteuer als unzulässig verwirft. Die zusätzliche Einnahme für die kommunalen Haushalte, so das Gericht, sei nicht zulässig, weil sie der durch Bundesrecht geregelten Steuer für Renn- und Sportwetten gleichartig sei. Dies schließe eine Erhebung durch die Kommune für denselben Gegenstand aus, argumentierte das Gericht. Die Wettbürobetreiber halten die Abgabe für eine Doppelbesteuerung, weil sie bereits Steuern für ihre Umsätze abführen. In dieser Sicht wurden sie durch die Entscheidung aus Leipzig bestätigt.

Freie/r Redaktionsmitarbeiter/in:

Hans Peter Brodüffel aus Brühl

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