Rheinaue als Naturschutz- und Erholungsraum
Beweidungskonzept nach wie vor unstritten
Worringen - (hub). Weiterhin ist das Beweidungskonzept in der Rheinaue mit
vielen Emotionen behaftet. Das Konzept ist das Kernstück des Pflege-
und Entwicklungsplans 2014 (PEPL). Die Bezirksvertretung wollte in den
Beratungen einen Zugang zum Fluss für die Bürger erhalten. Der
Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde (heute Naturschutzbeirat
der Unteren Naturschutzbehörde) lehnte die Abweichung vom Pflege- und
Entwicklungsplan mehrheitlich ab. Lediglich am alten Hafen in
Worringen sei ein Zugang zum Fluss gestattet.
Im Rahmen des Bauvorhabens zum Neubau der Leverkusener Autobahnbrücke
musste der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Ausgleichsmaßnahmen umsetzen. Hier schlug die Stadt das
Beweidungskonzept vor. Weder bei der Beratung des PEPLs noch unter den
Stellungnahmen zum Brückenbau gab es Einsprüche aus der
Bürgerschaft. So wurde das Konzept als Ausgleichsmaßnahme im
Planfeststellungsbeschluss zur Brücke festgesetzt.
Der PEPL für das Naturschutzgebiet N4 wurde 2015 in der
Bezirksvertretung (BV) Chorweiler beraten. Dazu sollte es eine
Bürgerinformationsveranstaltung geben. Diese Information wurde im Mai
2019 allerdings erst angeboten, als die Umsetzung mit Stacheldraht und
Elektrifizierung bereits erfolgt war. Nach Diskussionen auch in der
Bezirksvertretung und Vandalismus an den Zäunen hatte der
Bürgerverein Worringen mit dem Grünflächenamt unter Ausschluss der
Politiker einen Kompromiss ausgehandelt. Dieser stieß jedoch nicht
bei allen Worringern auf Zustimmung. So gründete sich die
Bürgerinitiative „Unser Worringen“ . Von ihr wurden über die
gesamte Beweidungszeit Missstände, wie Beschädigungen der Zäune
durch die Rinder, an die Ansprechpartner der unteren
Naturschutzbehörde und des Veterinäramtes gemeldet, erklärt die
Bürgerinitiative.
Eine Bürgerbeteiligung in Form eines „Runden Tischs“, wie von der
Initiative „Unser Worringen“ angeregt, lehnt der Bürgerverein
Worringen mit Hinweis auf den erzielten Kompromiss ab. Eine Änderung
des Planfeststellungbeschlusses kann nur die Autobahn GmbH als
Rechtsnachfolgerin des Brückenbaus veranlassen. Eine Erfolgsaussicht
auf den Verzicht des Beweidungskonzeptes ist von dort nicht zu
erwarten, denn auch der Naturschutzbeirat bei der unteren
Naturschutzbehörde begrüßt die Beweidung.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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