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Der Kater ist eine Krankheit, so urteilt das deutsche Gericht

Deutsche Richter entschieden über Produkte zur Behandlung von Katerzuständen, die rechtswidrige gesundheitsbezogene Angaben enthalten.

Ein Kater stört die normale gesunde Aktivität des Körpers und ist daher in den Augen des Gesetzes eine Krankheit. Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Kater eine Krankheit sind, in einem Urteil gegen die Hersteller von Katerheilmitteln.

Wikipedia erklärt den Kater oder die Alkoholintoxikation wie folgt:

Als Kater oder Katzenjammer (medizinisch Veisalgia) bezeichnet man umgangssprachlich das Unwohlsein und die Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit eines Menschen infolge von übermäßigem Alkoholkonsum.[1] Die auslösende Alkoholmenge variiert von Mensch zu Mensch und ist mitunter tagesformabhängig. Wissenschaftler gehen davon aus, dass ein Kater bis zu drei Tage lang die Leistungsfähigkeit einschränken kann.

Ein namentlich nicht genanntes Unternehmen, das Anti-Kater-Heilmittel und -Pulver verkauft, wurde in Frankfurt vor Gericht gestellt und beschuldigt, rechtswidrige Ansprüche in Bezug auf seine Produkte geltend gemacht zu haben. In Deutschland ist das Inverkehrbringen von Lebensmitteln oder Getränken gesetzlich verboten, um gesundheitlichen Problemen vorzubeugen oder sie zu behandeln.

Und alle Hoffnungen, die das Unternehmen durch die Behauptung aufstellte, nur den Kater zu heilen, wurden zunichte gemacht, als die Richter entschieden, dass die Nachwirkungen von zu viel Alkohol tatsächlich auch eine Form von Krankheit waren. "Informationen über ein Lebensmittelprodukt können keine Eigenschaften zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck einer solchen Eigenschaft erwecken", heißt es in dem Urteil.

Der Kater ist eine vorübergehende Krankheit

"Unter einer Krankheit sollte man auch kleine oder vorübergehende Störungen des normalen Zustands oder der normalen Aktivität des Körpers verstehen." Bei Menschen mit Kater treten häufig Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerzen auf, wenn sie Alkohol konsumierten, oder eine andere „schädliche Substanz“.

Daher stellt der Kater eine Form der Störung des Körpers dar und ist eine Krankheit im Sinne des Gesetzes, so das Gericht. Das Urteil kommt kurz nach dem weltberühmten Oktoberfest Bierfest in München genau zum richtigen Zeitpunkt. Im vergangenen Jahr konsumierten die Millionen Festbesucher rund sieben Millionen Liter Bier.

In letzter Zeit scheint die Liebe Deutschlands zum Hopfen jedoch rückläufig zu sein: Der Bierkonsum pro Jahr ist seit 1970 um ein Drittel gesunken, während der Absatz von alkoholfreiem Bier steigt. Die Deutschen beschäftigen sich immer mehr mit Hobbies, die nicht mehr unbedingt mit dem Alkoholkonsum zusammenhängen. Während der Absatz von alkoholischen Produkten rückläufig ist, verzeichnen andere Freizeitbeschäftigungen wie Wandern, Tennis, Computer-Spiele oder Gesellschaftsspiele wie blackjack, kräftige Zuläufe.

Im Rückschluss bedeutet der Entschluss der Richter, dass ein Kater eine Krankheit ist, die auch mit einem Krankenschein belohnt werden kann. Eine Entscheidung, mit dem sich die deutschen Arbeitgeber nicht so anfreunden können. Das Alkoholismus eine anerkannte Krankheit ist, wird jedem Bundesbürger einleuchten, aber tatsächlich den Kater als Krankheit zu bezeichnen, kann Probleme hervorrufen.

Im Alkoholatlas der Gesetzlichen Krankenkassen werden in Deutschland 3,4 Millionen außer Kontrolle geratene Alkoholiker verzeichnet. „Davon werden 1,61 Millionen als missbräuchlicher oder allzu sorgloser Umgang eingestuft, weitere 1,77 Millionen als direkte Alkoholabhängigkeit“, erklärt der Kassenexperte. Zudem seien Jahr für Jahr 74.000 Todesfälle auf Alkoholkonsum oder den kombinierten Konsum von Tabak und Alkohol zurückzuführen. Dazu komme ein Anstieg der Kriminalität: 236 843 Tatverdächtige – also jeder fast zehnte – stand 2015 bei Straftaten unter einem offensichtlichen oder nach polizeilichen Ermittlungen wahrscheinlichen Alkoholeinfluss. Neben Widerstand gegen die Staatsgewalt fallen vor allem Sachbeschädigung und Gewalttaten alkoholisiert leichter“.

LeserReporter/in:

Martina Rössler aus Chorweiler

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