Angst vor einem Präzedenzfall
Haus Fühlingen ohne Denkmalschutz?
Fühlingen - (hub). Die Stadt hat der Bezirksvertretung Chorweiler mitgeteilt,
dass bezüglich der Immobilie Haus Fühlingen ein weiteres
Verwaltungsverfahren mit dem Ziel der Instandhaltung durch die
Eigentümerin eingeleitet worden sei. Außerdem habe die Verwaltung
einen Austrag aus der Denkmalliste im Blick. Dazu ist ein gemeinsamer
Ortstermin der Verwaltung mit Vertretern des LVR-Amtes für
Denkmalpflege im Rheinland zur Einschätzung des aktuellen
substanziellen Zustandes des Denkmals vorgesehen, um vor Ort mit allen
Beteiligten die Aufhebung des Denkmalschutzes zu erörtern.
Daraufhin hat die Bezirksvertretung (BV) vier Beschlüsse getroffen:
Erstens möchte die Bezirksvertretung Chorweiler vor einer Aufhebung
des Denkmalschutzes entsprechend informiert werden. Zudem solle eine
Aufhebung nur bei Zustimmung seitens der BV erfolgen. Zweitens möchte
sie wissen, welche Möglichkeiten nach einem eventuellen Abriss des
Gebäudes bestehen. Drittens möchte die BV über die
landschaftsschutzrechtlichen Vorschriften rund um das Gebäude Haus
Fühlingen unterrichtet werden. Im vierten Beschluss bittet die
Bezirksvertretung um Prüfung, ob ein Rückkaufsrecht seitens der
Stadt besteht und ob dies dann gegebenenfalls auch umsetzbar wäre.
Für den Fall, dass das Haus Fühlingen abgerissen wird, regte
Wolfgang Kleinjans an, eine Gedenktafel oder ähnliches als
Nazi-Gedenkstätte zu installieren.
Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner hat aus der Stadtverwaltung
vernommen, dass dort tatsächlich die Aberkennung des Denkmalschutzes
erfolgen soll. Er mahnte, dass dies ein Präzedenzfall wäre und sich
andere Eigentümer zu ähnlichen Schritten ermutigt fühlen könnten.
Allein in Fühlingen gibt es mit dem Gasthaus Fühlingen im Ortskern
ein weiteres Denkmal im Verfall.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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