Radarkontrollen
"Ich dachte, da fliegt ein Düsenjäger an mir vorbei!"...

Foto: Michael Offizier

Roggendorf/Thenhoven/Merkenich -  ... äußerte ein konsternierter Verkehrsdienst-Beamter der
Polizei Köln am Freitagnachmittag, 28. April, gegenüber Kollegen
nach einer Radar-Kontrolle in Roggendorf/Thenhoven. Ein Notarzt, der
nach einem rein hypothetischen, späteren Crash des diese Reaktion
hervorrufenden Kradfahrers auch dessen Geisteszustand hätte
diagnostizieren sollen, hätte vermutlich ins Leere gegriffen...

Gegen 15.10 Uhr führten die Polizisten an der Landstraße Straberger
Weg in Fahrtrichtung Köln eine Geschwindigkeitsmessung durch. Die
vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 70 km/h. Was für
den ein oder anderen Verkehrsteilnehmer jedoch augenscheinlich nur
Empfehlungswert hat. So auch für den noch unbekannten Fahrer einer
Honda CBR 1000 Fireblade, der zu diesem Zeitpunkt durch die
Lichtschranke fuhr. Gemessene Geschwindigkeit: 223 Stundenkilometer!
Eine solche Diskrepanz ist selten. Auch seine eigene Sicherheit lag
dem Raser offenbar kaum am Herzen. Schutzbekleidung? Über den
getragenen Sturzhelm hinaus - Fehlanzeige. Der eilige Mann war in
Jeans und Turnschuhen auf der Sport-Maschine unterwegs. Es bleibt zu
hoffen, dass ein sicher nachvollziehbares Fahrverbot den Mann zur
Besinnung bringt.

Die gleiche Erwartungshaltung darf angesichts des vorherigen
"Tagessiegers" geäußert werden: Am Vormittag hatte ein Radarwagen
Geschwindigkeitsmessungen an der Industriestraße im Ortsteil
Merkenich, Fahrtrichtung Niehler Ei, durchgeführt. Gegen 10.40 Uhr
löste das Messgerät aus. Ausgerechnet an seinem 20sten Geburtstag
hatte dort ein Kölner mit seinem Ford Fiesta stark übertreten: Bei
einer vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h war dieser
junge Mann mit immerhin 158 Sachen unterwegs. Das somit wohlverdiente
"behördliche Geburtstagsgeschenk" hätte er sich ohne weiteres
ersparen können. Es beläuft sich auf ein dreimonatiges Fahrverbot,
zwei Punkte in Flensburg und ein von ihm zu berappendes Bußgeld in
Höhe von 600 Euro. Damit hat der jetzt 20-Jährige immerhin den
Spitzenwert des Bußgeldkatalogs erreicht. Verkehrsmoral geht anders.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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