Das Bauvorhaben der ASG wirft Fragen auf
Neue Wohnungen
Esch - (hub). Die Antoniter Siedlungsgesellschaft (ASG) hatte am 20.
Dezember 2018 einen Bauantrag eingereicht, um das ehemalige Gelände
der Jesus-Christus-Kirche in der Martin-Luther-Straße zu bebauen. Der
Antrag zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit 21 Wohnungen
wurde von der Stadt zurückgewiesen.
Nach einer Umplanung hält die Verwaltung das Bauvorhaben nach §34
BauGB planungsrechtlich für zulässig. Ratsfrau Ira Sommer fragte in
der Bezirksvertretersitzung nach, ob die dreigeschossige Bebauung mit
den §34 vereinbar sei.
Zum 1. Januar 2019 erwarb die ASG das Grundstück von der
Evangelischen Kirchengemeinde Köln-Pesch, die sich im Oktober 2018
mit einem Gottesdienst von der Kirche verabschiedet hatte. Die
Wohnungen würden nicht öffentlich gefördert, teilt ASG-Sprecherin
Susanne Hermanns auf Anfrage mit.
Die Vermietung sei noch offen, aber unter anderem sei die ASG mit der
Diakonie Michaelshoven im Hinblick auf eine mögliche Kooperation im
Gespräch, ergänzt Hermanns ihre Aussage.
Die ASG-Sprecherin stellt in Aussicht, dass zu gegebener Zeit Nachbarn
und interessierte Bürger zu einer Informationsveranstaltung einladen
werden.
Auf den freien Markt werden die Wohnungen eventuell nicht kommen, denn
der Sozialausschuss hat in seiner Juli-Sitzung im nicht-öffentlichen
Teil über eine Anmietung dieser drei Mehrfamilienhäuser beraten. Die
Objekte sollen zur Unterbringung dringend wohnungssuchender Personen
dienen.
In der BV-Sitzung fragte Rainer Stuhlweißenburg (CDU) nach, warum die
Beschlussvorlage nicht der Bezirksvertretung vorgelegt worden sei.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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