116117 sichert Notfallversorgung
Notdienstpraxis Chorweiler muss verlagert werden
Kölner Norden - (hub). Berichte über überfüllte Notaufnahmen in Krankenhäusern
haben Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dazu bewogen, die
Bundesgesetzgebung zu ändern. So sollen künftig die Notdienstpraxen
der Kassenärzte den Krankenhäusern angegliedert werden und mit
diesen kooperieren, so dass es nur einen Empfang gibt und
ausschließlich die Notfälle der Notaufnahme des Krankenhauses
zugeleitet werden. Prof. Dr. med. Alex Lechleuthner, ärztlicher
Leiter der Berufsfeuerwehr Köln, teilte bei der Vorstellung der
Integrierten Leitstelle Köln mit, dass die Zahl der reinen Notfälle
stagniere.
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV) geht nun in einem
Modellprojekt einen Schritt weiter und so werden die Rufnummern 112
und 116117 in einer Integrierten Leitstelle Köln verknüpft. Der Fall
wird von der Notrufzentrale beziehungsweise der Arztrufzentrale
erfasst und fallbezogen weitergeleitet. Das bedeutet, reine Notfälle
bearbeitet die Berufsfeuerwehr und die anderen Fälle die
Arztrufzentrale.
Vor Ort bedeutet die Umstellung, dass alleinstehende Notdienstpraxen
wie in Chorweiler und Mülheim sich ein Partner-Krankenhaus suchen
müssen. Während in Mülheim die Entscheidung zu einer Verlagerung an
das evangelische Krankenhaus Kalk bereits feststehe, sei das
Ärzte-Team in Chorweiler noch in Verhandlungen mit dem
St.-Vinzenz-Krankenhaus in Nippes, berichtet Dr. med. Jürgen Zastrow,
Leiter der KV Kreisstelle Köln. Zwar wird in Zukunft das stationäre
Angebot einer Notdienstpraxis fehlen, aber durch den Anruf bei 116117
ist die Notfallversorgung sichergestellt. Dort wird zum Beispiel auch
festgestellt, ob der Patient den Hausbesuch eines Arztes benötigt.
„Ich persönlich würde es sehr begrüßen, wenn in den Räumen
(Red. der bisherigen Notdienstpraxis) ein neuer Arzt tätig wird. Des
Weiteren würde ich es begrüßen, wenn sich dieser an unserem
Modellprojekt als Kooperationspraxis zur Versorgung von Notfällen
beteiligen würde. Er könnte dann in der Woche tagsüber Patienten
behandeln, die sich als Notfälle bei der ARZ unter 116117 oder bei
der Feuerwehr unter 112 gemeldet haben. Für diese Fälle würde er
eine Organisationspauschale sowie die Entbudgetierung der Leistungen
für den jeweiligen Fall an diesem Behandlungstag erhalten“,
schlägt Dr. med. Jürgen Zastrow vor.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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