Aldi Süd plant Modellvorhaben
100 Wohnungen für Ehrenfeld
Die Discounter-Kette Aldi Süd plant in Ehrenfeld ein Modellvorhaben. Wo heute ein klassischer Discounter betrieben wird, soll künftig ein nutzungsgemischtes Projekt entstehen.
Ehrenfeld. Im Erdgeschoss der Aldi-Filiale sollen eine großflächige Filiale des Discounters, ein Café und eine Kindertagesstätte errichtet werden. Geprüft wird auch die Unterbringung von Proberäumen oder anderen kulturellen Nutzungen. Darüber plant das Unternehmen bis zu fünf Geschosse Wohnnutzung für unterschiedliche Zielgruppen.
Rund 100 Wohneinheiten, davon bis zu 30 Prozent öffentlich gefördert, sollen für Studierende, Pflegebedürftige sowie Familien und Baugruppen angeboten werden. Anwohner- und Kundenparkplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden, so dass oberirdisch mehr Aufenthaltsqualität entstehen kann. Mit der Umsetzung dieses Vorhabens sieht die Verwaltung die Chance, den heutigen städtebaulichen Missstand an dieser Stelle zu beheben.
Das Vorhabengrundstück befindet sich derzeit im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der sich aktuell im Aufstellungsverfahren befindet. Ziel dieses Planverfahrens ist die Sicherung der dort vorhandenen Clubkultur. Bestehende Clubstandorte sollen über Festsetzungen im Bebauungsplan in ihrem Bestand geschützt werden. Wohnen im direkten Umfeld eines Clubs soll demgegenüber ausgeschlossen werden. Die von Aldi Süd beabsichtigte Planung widerspricht den derzeitigen Zielen der Stadtentwicklung. Denn Clubkultur und Wohnnutzung in direkter Nachbarschaft sind vor allem aus Lärmschutzgründen oftmals nur schwer vereinbar.
Um das geplante Vorhaben rechtssicher und konfliktfrei umsetzen zu können und ein verträgliches Nebeneinander von Clubkultur und schützenswertem Wohnen auf Dauer zu gewährleisten, empfiehlt die Verwaltung eine Anpassung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zur Sicherung der Clubkultur. Der Geltungsbereich soll um das im Randbereich befindliche Vorhabengrundstück am Grünen Weg 2 verkleinert werden. Damit kann der mit aktueller Beschlusslage bestehende planerische Widerspruch aufgehoben werden, so dass das Vorhaben aus Sicht der Verwaltung dann ohne Bebauungsplan nach § 34 BauGB beurteilt und realisiert werden kann.
Gleichzeitig sollen die planungsrechtlichen Möglichkeiten zum Schutz vorhandener Clubstandorte im Umfeld weiter ausgeschöpft werden. Entsprechend soll der Plangeltungsbereich um die Bahnbögen an der Bartholomäus-Schink-Straße erweitert werden, um die dortigen Clubs in ihrem Bestand dauerhaft zu schützen.
Redakteur/in:EXPRESS - Die Woche - Redaktion aus Köln |
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