Die Bürger wollen jetzt klagen
Baugenehmigung für Woolworth-Gelände

Das Bauaufsichtsamt hat die Genehmigung für die Bebauung des ehemaligen Woolworth-Geländes erteilt. BV und Bürger sind aber gegen die Supermarktanlieferung über die Philippstraße. | Foto: Brühl
  • Das Bauaufsichtsamt hat die Genehmigung für die Bebauung des ehemaligen Woolworth-Geländes erteilt. BV und Bürger sind aber gegen die Supermarktanlieferung über die Philippstraße.
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EHRENFELD - (cb). Auf ihrer jüngsten Sitzung sprach sich die Bezirksvertretung
Ehrenfeld einstimmig dafür aus, dass das Bauvorhaben des Kölner
Immobilienunternehmens WVM auf dem ehemaligen Woolworth-Gelände an
der Venloer Straße weiter betrieben werden soll. Allerdings erteilten
die Bezirksvertreter dabei der vorgesehenen Warenanlieferung für
einen geplanten Rewe-Supermarkt über die Stammstraße und die
Philippstraße eine klare Absage.

Anwohner der Philippstraße hatten sich im Rahmen eines
Bürgerantrages an die Bezirksvertretung gewandt, um die Belieferung
des Supermarktes mit LKW über die enge Philippstraße zu verhindern.
Die Anwohner befürchten die Einschränkung ihrer Interessen durch
Lärm und Verkehrsgefahren, wenn mehrmals täglich schwere
Lieferfahrzeuge durch die Philippstraße fahren. Einen Werktag vor der
Sitzung der Ehrenfelder Bezirksvertreter hatte die Verwaltung
allerdings Mitte März die Baugenehmigung für den Wohn- und
Geschäftskomplex zwischen Philippstraße und Hansemannstraße
erteilt. Entsprechend erbost waren die Bezirksvertreter, weil sie
bereits im Januar die Verwaltung gebeten hatten, eine Genehmigung erst
zu erteilen, wenn sie über den vorliegenden Bürgerantrag entschieden
hätten.
Der Druck des Investors sei zu hoch gewesen, um noch länger zu
warten, argumentierte Mareike Boller vom Bauaufsichtsamt. „Die
Bedenken der Bürger wurden ernstgenommen. Der Bauherr hat sich
dahingehend schon bewegt, und es haben sich Verbesserungen
hinsichtlich der Anlieferung ergeben. Es war uns nun nicht möglich
das weiter hinauszuzögern. Die Gefahr einer Untätigkeitsklage gegen
uns war zu groß. Der Bauherr hatte einen gewissen Rechtsanspruch auf
Erteilung der Baugenehmigung. Der Bauantrag ist bereits im Januar
entscheidungsreif gewesen, da alle Auflagen, die dem Investor gemacht
wurden, erfüllt wurden“, sagte Boller in der Sitzung.
Die Auseinandersetzung zwischen den Anwohnern in der Philippstraße
und der Verwaltung scheint nun zu eskalieren. „Wir werden dagegen
klagen. Wir bitten die Bezirksvertretung aber weiter, uns bei den
Vorschlägen zur Verbesserung der Planungen zu unterstützen“, sagte
Petent Thomas Wenzlawski. „Die Verbesserungen richten sich nicht
gegen den Betrieb eines Supermarktes. Wir wollen nur, dass sich die
Situation für die Menschen verbessert. Ein politischer Beschluss der
Bezirksvertretung wäre da hilfreich“, so Wenzlawski. Die Anwohner
hatten als Alternative eine Zulieferung durch die breitere
Hansemannstraße vorgeschlagen. Dies lehnt der Bauherr mit Verweis auf
die weit fortgeschrittenen Planungen und dort vorgesehene Wohnbebauung
allerdings ab. Aus Sicht der Verwaltung führe eine Anlieferung durch
die Hansemannstraße auch nicht zu weniger Belastung eines einzelnen
Menschen, wie es das Baurecht zu berücksichtigen hätte, erklärte
Boller.
Am Ende schlug sich die Bezirksvertretung aber einstimmig auf die
Seite der Bürger und sprach sich dafür aus, das Bauvorhaben nur
weiter zu betreiben, wenn eine LKW-Anlieferung über die Stammstraße
und Philippstraße ausgenommen wird. Bezirksbürgermeister Josef
Wirges solle die Oberbürgermeisterin persönlich über den Vorgang in
Kenntnis setzen. Wirges gab allerdings auch zu bedenken, dass die
Bezirksvertretungen in derartige Verfahren nicht präjudizierend
„reingrätschen“ können, zumal eine Baugenehmigung erteilt worden
sei, die nun Bestand habe. „Wir können von der Verwaltung nicht
verlangen, dass diese die Baugenehmigung zurücknimmt. Das ist nicht
unsere Aufgabe. Wir sind schlicht und ergreifend nicht zuständig. Mir
ist wichtig, dass wir ein sauberes Verfahren haben. Die Anliegen der
Bürger müssen wir allerdings ernst nehmen“, so Wirges.

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