Absage des 14. Bickendorfer Büdchenlaufs
Neuer Termin liegt auf dem 26. September 2021

Der Bickendorfer Büdchenlauf 2020 ist abgesagt. | Foto: Saskia Bosenick
  • Der Bickendorfer Büdchenlauf 2020 ist abgesagt.
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Bickendorf - (red). Eigentlich sollte im Jahr 2020 der beliebte und
traditionsreiche Büdchenlauf bereits zum 14. Mal im Kölner Veedel
Bickendorf wie geplant am 27. September stattfinden. Der Straßen- und
Volkslauf, der von der Bickendorfer Interessengemeinschaft e.V. und
König Event Marketing veranstaltet wird, muss allerdings in diesem
Jahr abgesagt werden. Im Zuge der grassierenden Bedrohung durch das
COVID-19-Virus und den damit in Verbindung stehenden strengen
Reglementierungen, was die Schutzmaßnahmen bei
Sportgroßveranstaltungen betrifft, sei es nicht möglich umfassende
Sicherheit für alle Beteiligten des Bickendorfer Büdchenlaufs zu
gewährleisten.

Im Detail geht es vor allem um Sicherheitsbedenken bezüglich einer
Gesamtkontrolle und -registrierung aller Zuschauer*innen entlang der
Laufstrecke, da Einlasskontrollen und Sperrungen aufgrund der
städtischen Gegebenheit nicht umsetzbar sind. Außerdem kann wegen
der engen Streckenpassagen der Laufstrecke der vorgeschriebene
Sicherheitsabstand zwischen den Läufer*innen bei eventuellen
Überholmanövern nicht überall garantiert werden und die
Teilnehmer*innenanzahl müsste auf die Hälfte im Vergleich zu den
Vorjahren reduziert werden. Weiterhin könnten weder das besondere
Veedel-Gefühl noch die einzigartige Stimmung des Bickendorfer
Büdchenlaufs aufgrund der Sicherheitsmaßnahmen vollständig
entstehen und die kleinen, privaten Straßenfeste am Rande der Venloer
Straße wären demnach ebenso verboten.

Hans Johnen von der Bickendorfer Interessensgemeinschaft (BIG)
erklärte zur Absage der diesjährigen Laufveranstaltung: „Wir sind
sehr traurig, den Bickendorfer Büdchenlauf in diesem Jahr ausfallen
zu lassen. Allerdings würde die diesjährige Auflage den tollen
Charakter, welcher der Lauf normalerweise hat, nie aufnehmen können,
so dass wir uns nun schon auf eine neue Auflage im kommenden Jahr
vorbereiten.“

Bei allen Läufer*innen, die bereits für den 27. September 2020
gemeldet waren, wurde die anfallende Startgebühr noch nicht von den
angegebenen Konten eingezogen. Dies wird aufgrund der Absage
natürlich auch weiterhin nicht passieren und alle bisherigen
Anmeldungen sind damit annulliert. Am 26. September 2021 ist die 14.
Edition des Bickendorfer Büdchenlaufs nun terminiert und soll nach
dem Ausfall in diesem Jahr umso größer gefeiert werden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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