Wohnungsbau ohne Räumung der Schausteller
Schützenplatz soll bebaut werden
EHRENFELD - (cb). Schon lange spielt die Ehrenfelder St.
Sebastianus-Schützengilde Köln-Ehrenfeld mit dem Gedanken, ihren
Schützenplatz an der Takustraße zu verkaufen. Sie haben auch schon
einen Investor an der Hand, der dort Wohnungen bauen möchte.
Allerdings wohnen auf dem Platz Schausteller, viele mittlerweile seit
Generationen. Ein Problem – denn eine Räumung kommt für die
Bezirkspolitiker nicht in Betracht. Zudem gilt die Fläche offiziell
als Grünfläche, somit müssten die rechtlichen Voraussetzungen für
eine Wohnbebauung geändert werden.
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld sprach sich nun einstimmig für die
Bebauung des Schützenplatzes in der Takustraße aus. Unter dem
Eindruck der notwendigen Schaffung bezahlbaren Wohnraums sei eine
Bebauung des Schützenplatzes durch einen möglichen Investor
wünschenswert, sagte die SPD-Fraktionsvorsitzende Petra Bossinger. In
einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen und Einzelmandatsvertreter
Harald Schuster (Deine Freunde) formulierten die
Stadtteilparlamentarier ihren Beschluss. „Der vorliegende gemeinsame
Antrag ist ein Ergebnis intensiver, aber letztendlich erfolgreicher
Verhandlungen aller Fraktionen“, sagte Martin Berg,
CDU-Fraktionschef. Allerdings soll eine Räumung des Platzes im Wege
der Zwangsvollstreckung ausgeschlossen werden, um die berechtigten
Belange der derzeit dort ansässigen Bewohner zu berücksichtigen.
„Vor dem Hintergrund der Schaffung von Wohnraum werden hier
ebenfalls die berechtigten Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner
berücksichtigt“, sagte Christiane Martin, Fraktionsvorsitzende der
Grünen. Der potentielle Investor habe für sie akzeptable und
bezahlbare Alternativen innerhalb der Stadtgrenzen anzubieten, heißt
es in dem Beschluss. Wenn es nach der BV geht, sollen auf dem Areal zu
100 Prozent geförderte Wohnungen entstehen. Sollte die Stadt nicht
von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, um dies zu gewährleisten,
soll mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag darüber
abgeschlossen werden. Demnach soll auch die künftige Tiefgarage als
Quartiersgarage den Anwohnern der angrenzenden Bereiche zur Verfügung
stehen. Die Errichtung einer Kindertagesstätte soll geprüft werden.
Die Belange der jetzigen Mieter und Nutzer auf dem Grundstück sind zu
beachten. Bei der Planung und Ausführung für eine künftige
Wohnnutzung ist der vorhandene Baumbestand zu erhalten und ist die
angrenzende Nutzung von Sportanlagen zu gewährleisten. Solange die
St. Sebastianus-Schützengilde ihren Sport auf dem Grundstück
ausübt, genießt die Nutzung als Sportanlage Bestandsschutz.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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