Besser parken
Verwaltung stellt Parkraumkonzept vor

Geht ja gar nicht: Konfliktsituationen wie diese beim Parken auf Bürgersteigen und Fahrradwegen zeugen von dem enormen Parkdruck in zentralen Lagen des Veedels. Ob sich ein solch dreistes Verhalten durch eine Parkraumbewirtschaftung künftig verhindern lässt, muss sich erst zeigen. | Foto: Brühl
  • Geht ja gar nicht: Konfliktsituationen wie diese beim Parken auf Bürgersteigen und Fahrradwegen zeugen von dem enormen Parkdruck in zentralen Lagen des Veedels. Ob sich ein solch dreistes Verhalten durch eine Parkraumbewirtschaftung künftig verhindern lässt, muss sich erst zeigen.
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Ehrenfeld - (cb). In Ehrenfeld ist das so eine Sache mit dem Parken. In vielen
Straßen herrscht erheblicher Parkdruck. Das begrenzte Angebot an
öffentlichen Stellplätzen und die hohe Nachfrage nach
Parkmöglichkeiten durch Fahrzeuge der Bewohner, Kunden, Besucher
sowie der Fremd- und Dauerparker führen zu Konflikten bei der
Parkplatzsuche.

Um die Parkmöglichkeiten in Ehrenfeld zu verbessern, hat die
Verwaltung der Bezirksvertretung Ehrenfeld auf Basis einer
Untersuchung nun ein Parkraumkonzept vorgelegt. Dieses Konzept sieht
die Ordnung des ruhenden Verkehrs durch die Bewirtschaftung der
öffentlichen Stellplätze in Verbindung mit der Parkregelung für
Bewohner in vier Bewohnerparkgebieten im Einzugsbereich des
Geschäftszentrums Venloer Straße und Subbelrather Straße vor. Das
Bewohnerparkgebiet erstreckt sich zwischen Bahndamm und
Herkulesstraße im Norden, dem Melatengürtel im Westen, der Inneren
Kanalstraße im Osten und der Weinsbergstraße im Süden. In den
Straßen dieses Gebietes hatte die Verwaltung bei ihrer Untersuchung
eine deutliche Überlastung der öffentlichen Parkplätze durch
Fahrzeuge der Anwohner und Nichtanwohner festgestellt. „Mit der
Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze und Einführung der
Bewohnerparkregelung wird das Dauerparken von Fremdfahrzeugen
gemindert und die Parksituation verbessert“, sagte Michael Schipper
vom Amt für Straßen und Verkehrstechnik, der das Konzept jüngst in
der Bezirksvertretung Ehrenfeld vorstellte. Durch das Bewohnerparken
sei es in der Innenstadt gelungen, Fahrzeuge der Nichtanwohner
Berufspendler oder Dauerparker aus den sensiblen Wohnbereichen zu
verdrängen. Dadurch würden die Parkmöglichkeiten für die Fahrzeuge
der Bewohner verbessert, so Schipper.

In den zentralen Bereichen der Planungsgebiete seien hauptsächlich
Kurzzeitparkzonen mit der Bewohnerparkregelung und in den Randlagen
wie der Weinsbergstraße, Piusstraße und Lukasstraße
Besucherparkplätze mit der Bewohnerparkregelung und der Parkgebühr
vier Euro für 24 Stunden vorgesehen. Zwecks Bereitstellung von
Kurzzeitparkmöglichkeiten für Kunden, Besucher der Geschäfte im
Bereich Venloer Straße und Subbelrather Straße sei es notwendig,
diese Kurzzeitstellplätze weiterhin ohne Rote-Punkt-Regelung
vorzusehen, um Parksuchverkehre in die angrenzenden Wohnstraßen
gering zu halten. Hier sollen also die Kurzzeitparkplätze auch
künftig ohne Bewohnerparkregelung bestehen bleiben. An allen
Parkscheinautomaten soll die Höchstparkdauer von zwei Stunden
eingerichtet und die Bedienzeit an Werktagen (Montag bis Samstag) auf
9 bis 21 Uhr erweitert werden. Die Regelung „Kurzzeitparken mit
Bewohnerparken“ bietet für Fahrzeuge der Kunden, Besucher und
Bewohner eine flexible Parkraumnutzung. Die Höchstparkdauer für
Kunden und Besucher beträgt an diesen Parkscheinautomaten vier
Stunden. Die Parkgebühr beträgt 0,50 Euro je angefangene 20 Minuten
an Werktagen (Montag bis Samstag) von 9 bis 21 Uhr. Die
Parkscheinautomaten werden mit dem Roten Punkt für das jeweilige
Bewohnerparkgebiet gekennzeichnet. Fahrzeuge mit dem entsprechenden
Bewohnerparkausweis können auf diesen Stellplätzen von 0 bis 24 Uhr
gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer parken.

Eine „weiche Grenze“ gibt es an den Grenzen zwischen den
Bewohnerparkgebieten. Dort erhalten alle Parkscheinautomaten in den
gekennzeichneten Straßen zwei rote Punkte der jeweils angrenzenden
Bewohnerparkgebiete. Dort können Fahrzeuge mit dem entsprechenden
Bewohnerparkausweis des angrenzenden Bewohnerparkgebietes von 0 bis 24
Uhr gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer parken.

Diejenigen Bewohner, welche mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem
Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können den Bewohnerparkausweis für
das jeweilige Gebiet beantragen. Allerdings würden die Bürger auch
zur Kasse gebeten, wenn das Bewohnerparken käme. Die Gebühren für
den Parkausweis betragen 30 Euro für 12 Monate, 45 Euro für 18
Monate und 60 Euro für 24 Monate. Mit dem Parkausweis besteht kein
Anspruch auf einen öffentlichen Stellplatz. Die Durchführung des
Parkraumkonzeptes ist für das Jahr 2019 vorgesehen. Nach eingehender
Diskussion unter den Bezirksvertretern entschied sich die
Bezirksvertretung Ehrenfeld dafür, dass vor Beschlussfassung in der
nächsten Juni-Sitzung durch die Verwaltung eine
Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden soll.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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