Weitere Einschränkungen
Auch Eitorf erreicht die Corona-Gefährdungsstufe 2
Eitorf - Seit dem 27. Oktober ist auch für das Gemeindegebiet Eitorf seitens
des Rhein-Sieg-Kreises, die Gefährdungsstufe 2 gemäß § 15 a
Coronaschutzverordnung festgestellt worden. Damit gelten ab sofort
verschärfte Regelungen.
An Festen außerhalb des privaten Raums, also zum Beispiel in
Gaststätten, die nur aus herausragendem Anlass zulässig sind,
dürfen maximal noch zehn Personen teilnehmen
- In der Öffentlichkeit dürfen sich maximal noch fünf
- Gastronomische
- Von 23 bis 6 Uhr dürfen keine alkoholischen Getränke
- Bei sonstigen Veranstaltungen ist auch am Sitz-
Personen ohne Abstand treffen. Ausnahme: Es handelt sich um maximal
zwei verschiedene Haushaltsgemeinschaften[/*]
Betriebe müssen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr geschlossen
bleiben[/*]
verkauft werden[/*]
oder Stehplatz in geschlossenen Räumen eine Mund-Nase-Bedeckung zu
tragen[/*]
Im Weiteren empfiehlt die Verordnung auch für den privaten Raum
dringend, eine entsprechende Beachtung der geltenden Regelungen. Dies
schließt ausdrücklich ein, Kontakte und private Feiern zu reduzieren
und infektionssicher zu gestalten.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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