Fördermittel in Gefahr
Die Gemeinde Eitorf bangt um fünf Millionen Euro
Eitorf - Kaum hatten die Befürworter eines erweiterten Einzelhandels im
leerstehenden Baumarkt Zeit, sich über die gerichtliche Bestätigung
der Zulässigkeit zu freuen, droht dem Wirtschaftsstandort Eitorf
neues Ungemach. Eine Mitteilung macht die Runde, dass die
Bezirksregierung Köln den Förderstatus für die Ortskernerneuerung
von A auf C zurückgestuft habe. Dies bringen Kritiker mit dem
Beschluss des Rates vom letzten Dezember in Verbindung, der die
Einzelhandelserweiterung befürwortet, obwohl die Bezirksregierung als
Fördergeber schon im Vorfeld wegen unterstellter
Zentrenschädlichkeit mit möglichen Konsequenzen für Fördermittel
gedroht hatte.
Ein Verlust der Fördermittel würde Eitorf hart treffen, immerhin
gibt es aus dem anerkannten Grundförderantrag noch ein veranschlagtes
Restbudget von knapp fünf Millionen Euro. Dies ist allerdings nicht
pauschal zugesichert, sondern jede Einzelmaßnahme muss im Detail
geplant und für sich beantragt werden. Die ausstehenden Maßnahmen
hatte der Rat im Frühsommer neu priorisiert, nicht zuletzt um
Mehrkosten von rund 1,8 Millionen für den Theaterumbau beantragen zu
können. Ob eine Förderung von Mehrkosten überhaupt möglich sei,
konnte seitens des Fördergebers allerdings bereits damals nicht
bestätigt werden. Dennoch wurde planmäßig ein Antrag dazu im
September gestellt und gleichzeitig ein Antrag auf Verlängerung des
Förderzeitraums für die Umbaumaßnahme zum „Haus der Weiterbildung
und Kultur“. Zwei weitere Anträge betrafen die Beauftragung eines
Sanierungsträgers für das Eipstraßen-Karree in Höhe von 250.000
Euro und eine damit verbundene Verschiebung anderweitiger
Fördermittel, so der Beigeordnete Karl-Heinz Sterzenbach auf
Nachfrage des Extra-Blattes.
Ein Verlust der Fördermittel würde die Gemeinde hart treffen, doch
auch im Rathaus herrschte vor den Feiertagen noch weitgehend
Unklarheit. Sterzenbach bestätigte zwar die Rückstufung, allerdings
gebe es dazu keinen schriftlichen Bescheid der Bezirksregierung.
Kenntnis über die Rückstufung habe die Gemeinde zunächst nur durch
eine Sitzungsvorlage der Bezirksregierung für eine Kommission des
Regionalrates erhalten. Diese beinhaltet eine Liste aller für NRW
beantragten Projekte samt aktuellem Förderstatus zur Kenntnisnahme
der Kommission. Hier wurde Eitorf in Kategorie C statt bisher A
aufgeführt, jedoch ohne jedwede Begründung. Telefonisch sei die
Einstufung auf Nachfrage jedoch bestätigt worden. Mündlich
informiert wurde nach eigenem Bekunden jedoch bereits Anfang Dezember
Bürgermeister Rainer Viehof. In einem Gespräch mit Vertretern der
Bezirksregierung sei die Herabstufung erörtert und mit den
Ratsbeschlüssen von Dezember 2019 und Mai 2020 pro
Einzelhandelserweiterung begründet worden. Er werde die Rückstufung
so nicht hinnehmen und habe dies umgehend der Bezirksregierung
mitgeteilt. Viehof zeigte sich zuversichtlich, in einem zeitnahen
Gespräch die Fördermittel retten zu können.
Hilfreich dabei wäre sicherlich das inzwischen auch formal ergangene
Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das die baurechtliche
Zulässigkeit des Einzelhandelsprojekts bestätigt und umfangreich
begründet, wieso schädliche Auswirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden nicht zu
erwarten sind. Doch nun droht neues Ungemach aus anderen Gründen. Auf
Nachfrage des Extra-Blattes bei der Bezirksregierung, inwieweit das
ergangene Urteil Einfluss auf die Herabstufung habe, teilte
Pressereferent Dennis Heidel mit, von einer Herabstufung könne
überhaupt nicht die Rede sein. Vielmehr handele es sich beim
aktuellen Förderantrag im Wesentlichen um Mehrkosten für das bereits
in 2018 bewilligte Fünf-Millionen-Projekt „Theater am Park“, also
um einen Erstantrag, der weder von der Bezirksregierung noch dem
Regionalrat herabgestuft werden könne, sondern in Kategorie C
erstmals eingestuft worden sei. Mit dem Umbauprojekt sei aber trotz
Bewilligungsbescheid aus 2018 bis heute nicht begonnen worden. Daher
habe angesichts der mehrfachen Überzeichnung des Förderprogramms
(Antragsvolumen rund 194 Millionen/Förderbudget knapp 86 Millionen)
der Antrag auf Mehrkosten derzeit keinerlei Priorität gegenüber der
Vielzahl von Anträgen aus anderen Kommunen.
Für Anfang 2021 seien Gespräche zwischen Ministerium,
Bezirksregierung und Gemeinde geplant. Ergebnisoffen werde jedes
Projekt erneut besprochen, dem wolle man nicht vorgreifen und bis
dahin keine weiteren Erklärungen abgeben. Die Sorge interessierter
Bürger um die 2018 bereits bewilligten Fördermittel teilt
Sterzenbach trotz Bauverzögerung vorerst nicht. Der Bescheid habe
Bestandskraft und es sei bislang auch seitens des Fördergebers hierzu
keine Einschränkung oder Aufhebung ergangen. In besonderen
Ausnahmefällen sei eine Rücknahme erteilter Bescheide zwar möglich,
aber bisher kein Thema.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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