Unterschlagung im Standesamt
Gesamtschaden von 85.000 Euro
Eitorf - Öffentlich machte jetzt die Gemeindeverwaltung eine Unterschlagung im
Standesamt, die bereits im November letzten Jahres bekannt geworden
war. Nach Mitteilung der Verwaltung wurden bei einer internen
Kassenprüfung Unstimmigkeiten in der Barkasse eines Mitarbeiters
festgestellt, die sich nach intensiver Prüfung auf einen
Gesamtschaden von rund 85.000 Euro für die Gemeinde beliefen.
Von dem verantwortlichen Mitarbeiter wurde sich noch im November
getrennt. Die Verwaltung hat umgehend die Staatsanwaltschaft Bonn
eingeschaltet und Anzeige gegen den Mitarbeiter erstattet. Die
Ermittlungen dauern an. Mit der Schadensregulierung für die Gemeinde
wurde parallel ein Fachanwalt beauftragt, teilte die Gemeinde in einer
Pressemitteilung mit.
Wegen des laufenden Verfahrens waren keine weiteren Details zum
konkreten Fall aus dem Rathaus zu erfahren, aber zumindest einige
Hintergrundinfos zur Barkassennutzung im Allgemeinen, die ein wenig
zur Erhellung beitragen: So ist grundsätzlich zum Umgang mit Bargeld
ausschließlich das Personal der Gemeindekasse berechtigt, unter
bestimmten Umständen darf diese Aufgabe aber delegiert werden. Aus
Gründen von Praktikabilität und Bürgerfreundlichkeit lassen sich
Baraußenkassen nicht immer vermeiden, so beispielsweise im
Schwimmbad, der Bibliothek oder dem Einwohnermeldeamt. In solchen
Fällen wird dann nach strengen Richtlinien der Haushaltsverordnung
das Führen einer Barkasse gestattet, verbunden mit klarer
Personenzuordnung und klarer Dienstanweisung.
Auch im Standesamt fallen regelmäßig Gebühren an, denn hier stehen
nicht wie oft fälschlich angenommen Trauungen im Vordergrund, sondern
vielmehr das Ausstellen von Urkunden und Bescheinigungen zum Personen-
und Familienstand. Daher sind auch einzelne Mitarbeiter des
Standesamts zur Führung von Barkassen berechtigt.
Die Kassen werden regelmäßig geprüft, entweder in bestimmten
Zeitintervallen oder bei Erreichen einer bestimmten Höchstsumme.
Zusätzlich gibt es unplanmäßige Zwischenprüfungen, und bei einer
solchen sollen die Unregelmäßigkeiten dann entdeckt worden sein.
Wie es dabei zu dem hohen Fehlbetrag kommen konnte, war aus dem
Rathaus nicht zu erfahren. Aufgrund der Personenzuordnung der
Barkassen und der gründlichen Recherchen hält die Verwaltung ihre
eigene Beweislage jedoch für gesichert.
Nur vage Antwort gab es auch auf die Frage, inwieweit der Vorfall mit
der vor kurzem eingeführten Möglichkeit der EC-Kartenzahlung im
Standesamt zusammenhänge. Begründet worden war der neue Service mit
vermehrter Nachfrage und auch die Prüfung weiterer Anwendung in
anderen Amtsbereichen in Aussicht gestellt worden. Die Nachfrage gebe
es tatsächlich und zweifelsfrei sei der bargeldlose Zahlungsverkehr
für die Bürger bequemer, doch die höhere Sicherheit auch für die
Gemeinde wollte auch Niemand leugnen.
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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