Gewerbegebiet Im Auel:
Haben anhängige Gerichtsverfahren möglicherweise Auswirkungen?

Eitorf - Den Planungsausschuss (APUE) überraschte Wolfgang Rupprecht (GRÜNE)
in der jüngsten Sitzung mit dem Geschäftsordnungsantrag, Beratung
und Beschlussfassung über die 6. Änderung des Bebauungsplans 14.3
Gewerbegebiet Ost III „Im Auel“ von der Tagesordnung zu nehmen.
Rupprecht verwies auf die beiden anhängigen Gerichtsverfahren (wir
berichteten) die möglicherweise Auswirkungen für die weitere Planung
hätten. Zeitdruck bestehe ohnehin nicht, so Rupprecht, da der Rat im
Dezember (Anmerkung der Redaktion: mehrheitlich gegen Stimmen aus FDP
und GRÜNEN) die die beabsichtigte Planung sichernde
Veränderungssperre bis zum Ende dieses Jahres verlängert habe. Dem
Anliegen schloss sich für die FDP Sascha Liene an, wenn auch aus
anderen Gründen. Liene führte an, die Entwicklung der Schulgasse
stoße anscheinend nicht auf das erhoffte Marktinteresse, die
Umgestaltung des Marktplatzes sei inzwischen ungewiss, aktuell fasse
die Verwaltung auch noch eine Neuausrichtung des Rathausareals ins
Auge. Wenn alles schlecht laufe, die angestrebte Stärkung des
Ortskerns misslinge und man gleichzeitig der Entwicklung des
REWE-Areals im Auel einen Riegel vorschiebe, drohten dem gesamten
Einzelhandelsstandort Eitorf Kaufkraftabflüsse.

Die gleiche Sorge hatte den APUE bereits im September 2016 im Zuge der
Baurechtsänderung zum Lidl-Neubau bewegt. Hier hatte die
Bezirksregierung eine Genehmigung des Lidl-Vorhabens mit einer
Neuaufstellung des Bebauungsplans für das benachbarte Sondergebiet
auf dem REWE-Areal verknüpft. Eine parallel laufende Bauvoranfrage
von REWE zur Ansiedlung von Aldi und dm im ehemaligen Extra-Baumarkt
stand den Vorstellungen der beteiligten Behörden von einer Neuordnung
entgegen und wurde negativ beschieden. Auf Antrag der CDU hatte der
APUE damals einstimmig die Verwaltung beauftragt, Kreis und
Bezirksregierung darauf hinzuweisen, dass die Eitorfer Politik die
Investition im Auel befürworte und um wohlwollende rechtliche
Würdigung der Bauvoranfrage bitte. Nachdem die Bezirksregierung als
Fördergeber jedoch deutlich gemacht hatte, Fördermittel für den
Ortskern könnten nur dann fließen, wenn der Wunsch zur Stärkung des
Zentrums sich auch in einer regulierenden Bauleitplanung für das
Versorgungsergänzungsgebiet erkennen ließe, war der Rat dem
Fingerzeig gefolgt. Dem REWE-Vorhaben zur Ansiedlung von Aldi und dm
im ehemaligen Extra-Baumarkt wurde endgültig das Einvernehmen
verweigert und die umstrittene Bebauungsplanänderung für das
REWE-Areal eingeleitet. Aktuell hat auch der Einzelhandelsverband,
ähnlich wie die FDP Bedenken hinsichtlich möglicher
Kaufkraftabflüsse durch die Neuordnung angemeldet.

In der Sitzung gab sich der Erste Beigeordnete und Baudezernent
Karl-Heinz Sterzenbach jedoch redlich Mühe, die Bedenken des Gremiums
zu zerstreuen. Die Entwicklung des Schulgassenareals gehe gut voran,
eine Gefahr von Stillstand könne er hier nicht bestätigen. Bei der
Neuordnung des Rathausareals handele es sich lediglich um eine
frühzeitige Ankündigung, sich mit dem Thema näher zu befassen. In
den nächsten zwei oder drei Jahren sei nicht zu erwarten dass sich
dort etwas tue. Für 2022 seien Planungsmittel für erste
Grundsatzuntersuchungen eingeplant. Hinsichtlich der
Veränderungssperre im Gewerbegebiet hielt er fest, dass eine erneute
Verlängerung nur schwer möglich wäre und man daher kein Risiko
eingehen sondern zeitnah handeln solle.

In der Abstimmung über die Absetzung des Themas von der TO schlossen
sich FDP, UWG und BFE dem Antrag der GRÜNEN an, CDU und SPD folgten
dem Drängen Sterzenbachs. Wegen Stimmengleichheit galt der Antrag als
abgelehnt. Die GRÜNEN enthielten sich daraufhin bei allen
Abstimmungen zum Thema. Die FDP enthielt sich bei all den
Abstimmungen, die die Einwendungen der Träger öffentlicher Belange
zum Planungsbereich des REWE- und Nettomarkts betrafen, stimmte jedoch
den neuen Festsetzungen zum ehemaligen Baumarkt zu, die künftig eine
Baumarktnutzung ausschließen(wir berichteten).

Bei der Abwägung der Einwände Privater, hier Eigentümer und Mieter
von Lebensmittel- und ehemaligem Baumarkt, die
Nutzungseinschränkungen, Ungleichbehandlung und enteignungsgleiche
Eingriffe ins Eigentumsrecht reklamieren (wir berichteten), enthielten
sich GRÜNE, FDP und UWG, während CDU, SPD und BFE den umstrittenen
Verwaltungsvorschlägen folgten.

Die Abwägung der eingegangenen Einwände aus der frühzeitigen
Beteiligung erfolgte weitgehend ohne Wortmeldungen zu den
Verwaltungsvorschlägen, so dass die teilweise sehr kritischen
Einwände in öffentlicher Sitzung nicht zur Sprache kamen. In den
Planentwurf aufgenommen werden sollen im Wesentlichen die Verbesserung
der Vermassung, eine Konkretisierung der Angaben zu den
Verkaufsflächen der Märkte und die Aufnahme von „Lagerflächen“
als zusätzliche Nutzungsoption für den ehemaligen Baumarkt.

Begründet werden die Abwägungsvorschläge der Verwaltung mit der
Sicherung und Förderung des Ortskerns als Versorgungszentrum, bei der
den Einzelhandelsbetrieben im Auel jedoch nach ihrer Auffassung
ausreichend Raum für eine bestandssichernde Weiterentwicklung
gelassen werde. Unterstellte Abwägungsdefizite und enteignungsgleiche
Wirkungen weist sie von sich, attestiert der eigenen Planung
hinsichtlich der Einzelhandelsbetriebe im Auel eine zukunftssichere
Entwicklungsoption und räumt Einschränkungen nur insoweit ein, als
es die zentralörtlichen Entwicklungen erforderten. Für den Baumarkt
sieht die Gemeinde, im Gegensatz zu Eigentümer und Mieter, durch die
neuen Festsetzung trotz Untersagung künftiger Baumarktnutzung, sogar
eine Verbesserung der Nutzungsoptionen und für das Gewerbegebiet im
Ganzen eine funktionale Stärkung.

Für die Offenlegung der Bauleitpläne nach Einarbeitung der
beschlossenen Änderungsvorschläge, sprachen sich SPD, CDU, BFE und
UWG aus, während sich GRÜNE und FDP auch hier enthielten. Den
Zeitpunkt der Offenlegung, die erneute Stellungnahmen ermöglicht,
wird die Verwaltung öffentlich bekannt geben. Nach Abwägung von
Einwänden und Anregungen aus dieser Offenlegung trifft die letzte
Entscheidung über die neue Bauleitplanung der Rat.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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