Stab für außergewöhnliche Ereignisse
Lagebesprechung täglich im Rathaus
Eitorf - Nicht erst durch die aktuelle Krisensituation gegründet, sondern als
allgemeine Einrichtung der Verwaltung schon seit langem installiert,
gibt es in Eitorf einen „Stab für außergewöhnliche Ereignisse
(SAE)“.
Dieser sei keine Pflichteinrichtung, Eitorf sei jedoch einer
Empfehlung der Landesregierung an die Kommunen gefolgt, ein solches
Instrument für Notsituationen vorzuhalten, erklärt Beigeordneter
Nachfrage. Aber im Gegensatz zu früher, wo der Stab in Eitorf nur auf
dem Papier existierte, tage das Gremium aktuell täglich. Mitglieder
des Stabs sind neben Bürgermeister und Beigeordnetem die Leiter von
Ordnungs- sowie Haupt- und Personalamt, je nach Situation und Thema
kommen die Vertreter betroffener Fachämter dazu.
Zu bearbeiten sei derzeit insbesondere eine große Informations- und
Erlassflut übergeordneter Behörden. Auch der direkte Kontakt zum
Krisenstab des Rhein-Sieg-Kreises obliege dem SAE. Die Gemeinde agiere
mittlerweile in weiten Teilen als verlängerter Arm des Ministeriums,
eigenen Ermessungsspielraum gebe es kaum noch. Bisher seien alle
Erlasse umgesetzt worden und man habe auch mit der Überwachung der
Maßnahmen begonnen, so Sterzenbach.
Neben der Abarbeitung der gesetzlichen Auflagen gehöre die Fürsorge
für Bürger und Mitarbeiter sowie die Aufrechterhaltung von
Verwaltungsbetrieb, Sicherheit- und Ordnung zu den Aufgaben des Stabs.
Hierbei sei eine Menge Detailarbeit gefragt. Die Bandbreite reiche von
der Deckung des Frage- und Informationsbedarfs der Bürger bis zur
Einteilung von Mitarbeitern beispielsweise für Klärwerk oder
Friedhöfe, um den allgemeinen Betrieb dauerhaft sicherzustellen. Die
Verwaltung appelliere dringend an die Bürger, im Interesse des
Gemeinwesens allen getroffenen Maßnahmen Folge zu leisten, Disziplin
und Rücksichtnahme zu üben.
Alle maßgeblichen Regelungen sind über sogenannte
„Allgemeinverfügungen der Gemeinde Eitorf“ rechtsverbindlich. Die
Gemeinde informiert unter www.eitorf.de kontinuierlich über den
Erlass oder die Aufhebung solcher Allgemeinverfügungen. So wurde
beispielsweise die Verfügung vom 16. März zur Einschränkung der
Öffnungszeiten der Gastronomie bereits drei Tage später wieder
aufgehoben und durch ein komplettes Verbot des stationären
Restaurantbetriebs (außer Liefer- und Abholangebote) ersetzt. Weitere
Informationen der Gemeinde werden auch unter www.corona-eitorf.de
bereitgestellt.
- Renate Deitenbach
Redakteur/in:RAG - Redaktion |
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