Neuordnung des Einzelhandels
Neuer Bebauungsplan und Offenlegung beschlossen
Eitorf. Anfang Oktober hat das Gerangel um die Neuordnung des Einzelhandels im Gewerbegebiet „Im Auel“ in der Sondersitzung des Fachausschusses ein Ende gefunden - zumindest vorläufig. Im Ergebnis darf kein einziger Quadratmeter zentrenrelevanter Verkaufsfläche über den genehmigten Bestand hinaus zugelassen werden. Mit den Stimmen von CDU, SPD und BFE wurden der neue Bebauungsplan und die Offenlegung beschlossen. CDU und SPD argumentierten unisono, mit dem Plan würde weder der Gemeinde noch Investoren etwas verbaut. So sei ja die Ansiedlung von Aldi und dm im früheren Baumarkt längst genehmigt, man verstehe jedoch nicht, wieso sie nicht umgesetzt würde. Eine Nachfrage des Extra-Blattes beim Eigentümer, der Hans Josef Limbach KG, dazu ergab, dass nicht wie oft unterstellt die KG sondern der Marktbetreiber Petz für Umbau und Ansiedlung verantwortlich ist. Limbach kann sich jedoch vorstellen, dass die Unsicherheit in Bezug auf die Gesamtentwicklung des Standorts PETZ hierbei zögern lasse. PETZ selbst will sich, wie schon berichtet, zum Thema nicht äußern.
Sorge vor einem völligen Stillstand jeglicher Entwicklung haben weiterhin FDP und Grüne. Sascha Liene (FDP) sprach gar von 15 bis 20 Jahren Stillstand, während sich Nachbarkommunen weiterentwickeln und Kunden aus Eitorf gewinnen. Er regte insbesondere ein neues Einzelhandelsgutachten an, „ein neutrales, nicht von Lidl finanziertes“, forderte er mit Blick auf das vorliegende BBE-Gutachten. Verflechtungen zwischen dem Lidl-Neubau und dem Bauleitverfahren im Auel hatten die Gremien mehrfach beschäftigt. Darüber hinaus bezog sich Liene nachdrücklich auf eine kurzfristig eingegangene erneute Stellungnahme von Jannis Vassiliou, dem Vorsitzenden des Einzelhandelsverbandes. Diese fasse die Bedenken gegen den neuen Bebauungsplan perfekt zusammen und spreche ihm aus der Seele. Man könne doch keinesfalls den Einzelhandelsverband als Kronzeugen aufführen, kritisierte Dietmar Tendler (SPD) Lienes Ausführungen. Es handele sich schließlich um einen Lobbyisten der nur die Interessen seiner Mitglieder vertrete. Noch drastischer fällt die Kritik von Bürgermeister Rainer Viehof an Vassiliou aus, geäußert im Nachgang der Sitzung in einem Video auf Facebook. Ihm fehle offensichtlich die Sicht auf die zahlreichen Einzelhändler im Zentrum. Mit seinem Verhalten versuche Vassiliou, die Marktplatzsanierung zu verhindern oder nehme dies vorsätzlich zumindest als Kollateralschaden in Kauf, wirft Viehof ihm vor.
Auf Nachfrage des Extra-Blattes erläuterte Vassiliou den Inhalt seines Schreibens. Die jetzige Planung führe zu Stagnation statt marktgerechter Entwicklung. Aus seiner Sicht solle man beide Standorte entwickeln und verbinden. Der großflächige Einzelhandel im Auel fungiere als Magnet, von dem auch der Ortskern profitiere. Dies hätten ihm Eitorfer Verbandsmitglieder, die nicht im Auel ansässig seien, schon vor Jahren bestätigt. Insofern entbehre der Vorwurf, deren Interessen nicht im Blick zu haben, jeglicher Grundlage. Im Ortskern fehle es zudem an geeigneten freien Flächen und eine Fortführung der Bauleitplanung im Auel garantiere auch keinesfalls Fördermittel für den Ortskern, ist er sich mit FDP und Grünen einig.
Für Viehof sind Marktsanierung und Bauleitplanung im Auel hingegen untrennbar. Deshalb wirft er auch den Grünen vor, im Frühjahr 2022 für die Marktplatzsanierung, jetzt aber gegen die Bauleitplanung im Auel gestimmt zu haben. Die Grünen sehen hierin keinen Widerspruch und würden gerne die Ausweisung des Zentralen Versorgungsbereichs (ZVB) überarbeiten. Scholz kritisierte im Ausschuss, sie sei nicht bedarfsgerecht und weise auch angedachte Flächen für künftige Entwicklung im Ortskern nicht aus. Die Ausweisung eines weiteren ZVB im Auel sei dennoch laut Bezirksregierung nicht möglich, reagierte Stadtplanerin Straßek-Knipp auf Scholz‘ Ausführungen.
Gegner der Verkaufsflächenbeschneidung im Auel sehen aber genau darin einen Lösungsansatz. Der Begriff ZVB leitet sich nicht von der geographischen Lage ab, sondern davon, ob ein Standort als integriert betrachtet werden kann. Neben weiteren Faktoren spielen dabei zentrentypische Nutzungen eine maßgebliche Rolle. Wichtige Basis für die Beurteilung durch die Bezirksregierung ist das BBE-Gutachten. Tatsächlich fehlen im Auel laut BBE zentrentypische Nutzungen über Gewerbe und Handel hinaus. Zweifel an dieser Aussage scheinen durchaus berechtigt, denn dort gibt es eine Reihe von Dienstleistern und Einrichtungen wie Tankstelle und TÜV, Fitnessstudios, Imbiss, Bestatter oder Sprachenschule. Selbst in dem kurzen Teilstück der Siegstraße zwischen dem ausgewiesenen ZVB und dem Gewerbegebiet finden sich die Gemeindebücherei, Gastronomie und soziale Einrichtungen. Zunächst aber ist der Weg zur Fortsetzung der Bauleitplanung im Gewerbegebiet frei. Allerdings rechnen sowohl Verwaltung als auch Teile der Politik mit Klagen, wenn auch mit unterschiedlichen Erwartungen für deren Ausgang.
Freie/r Redaktionsmitarbeiter/in:Renate Deitenbach aus Eitorf |
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