Schulsozialarbeit
SPD-Antrag auf Entfristung findet keine Mehrheit im Ausschuss

Eitorf - Die Entfristung der seit 2011 bestehenden und immer wieder nur
befristet verlängerten Stellen ist nur ein Aspekt in der endlosen
Debatte um Erhalt und Finanzierung der Schulsozialarbeit im bisherigen
Umfang. Bereits im Herbst letzten Jahres hatte die SPD-Fraktion einen
Antrag auf Entfristung gestellt, im Schulausschuss im März dieses
Jahres auf Drängen von CDU und FDP jedoch auf ein klares Votum
seitens der Politik verzichtet. Eine formale Handlungsempfehlung an
den Rat ist laut Gemeindeverwaltung ohnehin Sache des
Personalausschusses, der sich daher in seiner jüngsten Sitzung erneut
mit dem Thema beschäftigte.

Für die SPD, die sich bereits mehrfach aus bildungs- wie auch
sozialpolitischen Gründen für die Schulsozialarbeit stark gemacht
hat, hob Bernd Thienel erneut deren Relevanz für die
Zukunftsperspektiven von Schülern hervor, bevor er sich der aus Sicht
seiner Fraktion indiskutablen arbeitsrechtlichen Problematik zuwandte.
Wir finanzieren lieber präventive Schulsozialarbeit als
Langzeitfolgen versäumter Unterstützung bis hin zu späteren
Aufenthalten in der JVA, so der Tenor von Thienels Statement. Darüber
hinaus wolle man die als arbeitsrechtlich unzulässig betrachtete
jährliche Verlängerung der Zeitverträge nicht länger hinnehmen.
Damit steht die SPD nicht allein. Nicht nur die Fraktionen von BfE und
Grünen hatten sich bereits in ihren Haushaltsreden ebenfalls für
eine Entfristung ausgesprochen, auch der Personalrat der Gemeinde
fordert laut Sitzungsvorlage schon lange eine Umwandlung in
unbefristete Arbeitsverhältnisse. Die Verwaltung hält hingegen ein
Urteil des Bundesarbeitsgerichts für maßgeblich, das unter
bestimmten Voraussetzungen die Fortsetzung der Befristungen bis Mai
2020 möglich machen soll. Die Voraussetzungen sieht die Verwaltung in
Eitorf erfüllt, während der Personalrat in seiner Stellungnahme von
Juni dieses Jahres eine gegenteilige Ansicht vertritt. Auch Thienel,
als langjähriger Personalvertreter im Polizeidienst erfahren im
Personalrecht, äußerte in der Sitzung Zweifel daran, dass das
zitierte Urteil im Falle der Eitorfer Schulsozialarbeit greife.

Bürgermeister Dr. Rüdiger Storch bekräftigte hingegen die
Rechtsauffassung der Verwaltung. Zwar sei man unabhängig davon
bestrebt, die Schulsozialarbeit zu erhalten, doch könne die Gemeinde
mit ihren bekannt knappen Mitteln „nicht den Hilfssheriff spielen“
für eine Landesaufgabe. Neben Auflagen der Kommunalaufsicht im Rahmen
des HSK (Haushaltssicherungskonzept) und der Tatsache, dass die
Stellen für Schulsozialarbeit nicht im Stellenplan geführt werden,
gilt verwaltungsseitig vor allem die fehlende Garantie des Landes NRW
zur Förderung der Stellen (mit 60 Prozent) über das Jahr 2021 hinaus
als Hindernis für eine Entfristung der Stellen.

Gerne hätten CDU, FDP und Verwaltung auch diesmal auf eine Abstimmung
über den SPD-Antrag verzichtet - der Beschlussvorschlag der
Verwaltung lautete auf Kenntnisnahme des Sachstands - doch das ließ
Thienel nicht zu. Er bestand auf einer Abstimmung des Antrags auf
Entfristung. Hier genügte dann nicht mehr die von allen Seiten immer
wieder betonte grundsätzlich positive Einstellung zur
Schulsozialarbeit. Zu einer Entscheidung gezwungen, sprach sich Sascha
Liene für die FDP-Fraktion zwar erneut für deren Relevanz und
Wertigkeit aus, folgte aber hinsichtlich der praktischen Umsetzung der
Argumentation der Verwaltung. Eine Umwandlung der Stellen in
unbefristete Arbeitsverhältnisse habe jahrzehntelange Folgen und sei
so nicht vertretbar. Lienes Ausführungen schloss sich für die
CDU-Fraktion deren Vorsitzender Roger Kolf an, sodass der von Grünen
und BfE unterstützte SPD-Antrag mehrheitlich abgelehnt wurde. Das
Thema fand eine Fortsetzung im nichtöffentlichen Sitzungsteil, die
Ratsentscheidung steht am 17. September an.

Die praktischen Auswirkungen des Beschlusses wurden in öffentlicher
Sitzung nicht weiter diskutiert. Sorgen um ihre Zukunft machen sich
jedoch nicht nur die langjährigen Stelleninhaberinnen, für die
selbst das Urteil des Bundesarbeitsgerichts maximal bis Mai 2020
greift. Besorgt zeigen sich auch Eltern am Siegtal-Gymnasium, an dem
die derzeitige Schulsozialarbeiterin ihre Stelle zugunsten einer
unbefristeten Alternative in Köln aufgibt und auch an der
Sekundarschule herrscht Unsicherheit, welche Auswirkungen der aktuelle
Beschluss auf die Stellenvakanz hat, die durch Wechsel einer der
beiden langjährigen Schulsozialarbeiterinnen auf eine feste
Verwaltungsstelle im Eitorfer Rathaus entstanden ist.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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