Bebauungsplan für Gewerbegebiet "Im Auel"
Überraschende Kehrtwende

Eitorf - Eine überraschende Entwicklung nahm die Beratung im Fachausschuss zur
Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet „Im Auel“. Auf
Vorschlag der Verwaltung sollte die Offenlegung der Bauleitpläne aus
Gründen der Rechtssicherheit wiederholt, die mit der Neuordnung
verbundene Veränderungssperre um ein weiteres Jahr verlängert
werden.

Hintergrund der Beschlussvorlage sind Einwände der Rechtsvertreter
von Eigentümer und Betreiber des REWE-Markts, die neben inhaltlichen
Sachverhalten auch Fehler im Offenlegungsverfahren kritisieren und
bereits im August einen Stopp der Offenlage gefordert hatten. Die
geltend gemachten Mängel reichen von einer „grob fehlerhaften“
Bekanntmachung bis zu unvollständiger Darlegung der Ziel- und
Zwecksetzung der Planungen (wir berichteten).

#article

In der aktuellen Sitzungsvorlage reduzierte die Verwaltung die Ursache
für die erneute Offenlegung zwar auf „missverständliche
Auslegungsdaten“, die nicht näher beschrieben werden, und
verzichtete auch darauf, den Ausschussmitgliedern die
Originalschreiben zur Kenntnis zu geben, dennoch verweigerte die
Ausschussmehrheit ihre Zustimmung zum geplanten weiteren
Vorgehen.Zunächst verwies Sascha Liene (FDP), der stellvertretend
für Roger Kolf (CDU) den Ausschuss leitete, erneut auf die erhebliche
Dauer der Planung und seine Sorge hinsichtlich der gesamten
Standortentwicklung vor dem Hintergrund vermehrter Geschäftsaufgaben.
Noch deutlicher wurde sein Fraktionskollege Timo Utsch. Er erinnerte
daran, Intention der aktuellen Planung sei ja gewesen, im ehemaligen
Baumarkt auf dem REWE-Gelände großflächigen Einzelhandel zu
verhindern, um den Lidl-Neubau nicht zu gefährden. Auch habe man der
Mahnung der Bezirksregierung Rechnung tragen müssen, die schon 2016
eine Genehmigung von weiterem Einzelhandel in der Baumarktimmobilie -
konkret ging es dabei um die Ansiedlung von Aldi und dm - zum Risiko
für die Gewährung von Fördermitteln für den Ortskern erklärt
hatte (wir berichteten).

Heute würde man anders entscheiden, so Utsch weiter, und die
Entwicklung im Baumarkt nicht weiter blockieren. Auch hege er nach den
widersprüchlichen Informationen von Bezirksregierung und Ministerium
zur Förderfähigkeit der Marktplatzgestaltung inzwischen auch Zweifel
an Aussagen der Bezirksregierung. Wenn im Auel auf dem Netto-Areal ein
Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel geschaffen würde und
das Gelände des REWE-Markts ebenfalls als solches ausgewiesen sei,
mache es keinen Sinn, dem dazwischen liegenden Baumarktbereich den
Sondergebietsstatus zu entziehen. Sinnvoll sei hingegen eine
durchgängige einheitliche Ausweisung als Sondergebiet Einzelhandel.

Der Erste Beigeordnete Karl-Heinz Sterzenbach und die
Planungsverantwortliche Michaela Straßek-Knipp bemühten sich
vergeblich mit landesplanerischen und städtebaulichen Zielen zu
argumentieren, verwiesen auf den Schwerpunkt der Ortskernstärkung,
der bereits im Einzelhandelskonzept festgeschrieben sei, ebenso wie
auf das Gespräch mit der Bezirksregierung von 2016. Für eine nicht
den Landeszielen entsprechende Änderung sei keine Genehmigung zu
erwarten, daher könne eine solche auch von der Verwaltung nicht
empfohlen werden.

Bedenken hinsichtlich einer erneuten Verlängerung der
Veränderungssperre äußerten selbst die SPD-Vertreter Sara Zorlu und
Frederic Jüdes, die grundsätzlich der aktuellen Planung positiv
gegenüber stehen.

Letztendlich stimmte bei einer Enthaltung aus den Reihen der FDP auch
nur die SPD dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zur erneuten
Offenlegung und zur Verlängerung der Veränderungssperre zu. Die
deutliche Mehrheit des Ausschusses war dagegen, allerdings ohne einen
Alternativvorschlag zum weiteren Vorgehen zu machen. Auch wenn nicht
Bestandteil der Sitzungsunterlagen und nur am Rande von Franz Josef
Roßbach (BFE) erwähnt, schien auch die eindeutige Empfehlung des
Einzelhandelsverbands, die Ansiedlungsfähigkeit weiterer Betriebe im
Auel zu ermöglichen, die Meinungsbildung der Fraktionen mitgeprägt
zu haben.

Damit stellt der APUE die Verwaltung vor ein großes Problem. Auf
Nachfrage versteht Sterzenbach die Ablehnung des Beschlussvorschlags
so, dass der Ausschuss nicht nur gegen eine erneute Offenlage als
notwendigen nächsten Schritt votiert habe, sondern das
Bauleitverfahren so insgesamt nicht weiterführen möchte. Das weitere
Vorgehen müsse jetzt mit Hilfe eines Fachanwalts geklärt werden,
auch sei zu prüfen, ob der Beschluss beanstandet werden müsse.
Solange die Politik nichts weiter beantrage, sehe er das Verfahren
zunächst als „ruhend“ gestellt an.

Weitere Probleme bereite die Veränderungssperre, die schlussendlich
in die Verantwortung des Rates falle und deren Verlängerung diesem am
9. Dezember daher zur Beratung vorgelegt werden müsse. Es stehe
infrage, ob diese beim aktuellen Sachstand dann überhaupt verlängert
werden dürfe, selbst wenn der Rat das möchte. Andererseits sei eine
Verlängerung generell nach Ablauf der bestehenden Veränderungssperre
am 12. Dezember nicht mehr möglich.

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Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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