Deutschland ist seit 2008 tollwutfrei
Weiterhin Untersuchungen

Alle Füchse, die bei uns im Rhein-Sieg-Kreis leben sind nicht mit dem Tollwutvirus infiziert. | Foto: Pixabay
  • Alle Füchse, die bei uns im Rhein-Sieg-Kreis leben sind nicht mit dem Tollwutvirus infiziert.
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Eitorf - Obwohl Deutschland seit 2008 als tollwutfrei gilt, laufen nach wie vor
Überwachungs- und Untersuchungsmaßnahmen - auch im Rhein-Sieg-Kreis.
Darauf macht das Kreisveterinäramt anlässlich des Welt-Tollwut-Tages
aufmerksam.

Dass von Füchsen in Deutschland inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht,
wurde durch die flächendeckende Köderimpfung erreicht. Sie gelten
als Hauptüberträger des Virus. Auch der konsequente Impfschutz bei
Haustieren wie Hund und Katze ist wichtig. „Am 3. Februar 2006 ist
in der Nähe von Mainz der letzte tollwütige Fuchs amtlich
diagnostiziert worden - seitdem gab es in ganz Deutschland keinen
Nachweis über Tollwut mehr“, so der Leiter des Veterinäramtes des
Rhein-Sieg-Kreises, Dr. Johannes Westarp. „Zwar können Fledermäuse
das Virus noch in sich tragen, das Übertragungsrisiko auf andere
Tiere und den Menschen ist allerdings viel geringer, als es bei
Füchsen der Fall war“.

Da nicht auszuschließen ist, dass das Tollwutvirus wieder über Tiere
aus dem Ausland eingeschleppt wird, werden jedes Jahr 20 bis 30
Füchse aus dem Rhein-Sieg-Kreis, die wegen verdächtiger Symptome
erlegt oder tot aufgefunden wurden, im Rahmen eines Monitorings an das
Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld geschickt. Alle
Untersuchungsergebnisse waren bisher negativ.

Insbesondere in Asien und Afrika ist die Tollwut noch weit verbreitet.
Weltweit sterben etwa 59.000 Menschen pro Jahr an dieser Infektion.
Tollwut ist fast immer tödlich. Daher ist es sinnvoll, wenn sich
Reisende informieren, ob es in ihrem Ferienland Tollwut gibt. „Wilde
Tiere und auch streunende Hunde sollten nicht angefasst werden. Auch
zugelaufene Hunde dürfen aus tierseuchenrechtlichen Gründen
keinesfalls aus Urlaubsregionen nach Deutschland eingeführt
werden“, so Dr. Johannes Westarp weiter.

Auch wer seinen Hund mit in den Urlaub nehmen will, sollte sich vorher
genau darüber informieren, welche Vorschriften gelten. Die
Tollwutimpfung gehört auf jeden Fall dazu und wird auch im
EU-Heimtierpass vermerkt.

Für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus den Mitgliedsstaaten sowie
aus Drittländern gelten strenge rechtliche Regelungen. Eine gültige
Tollwutimpfung der Tiere ist grundsätzlich Pflicht. Aus Gründen der
Vorsorge sollte jedoch auch im üblichen Umgang mit dem Haustier auf
eine regelmäßige Schutzimpfung geachtet werden.

Redakteur/in:

RAG - Redaktion

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