Mehr als nur ein fauler Kompromiss – veräppeln erlaubt!???
Bundestag soll wieder kleiner werden

“Wenn du einen Teich trockenlegen willst, darfst du nicht die Frösche fragen“. Diesen häufig geäußerten Spruch eines ehem. Bundestagsabgeordneten aus dem Rhein-Erft-Kreis wollte er zwar nur auf den Personalabbau der kommunalen Verwaltungsbediensteten gemünzt wissen, aber gilt der nicht für unsere Abgeordneten ebenso?

Mit Interesse habe ich zur Kenntnis genommen, dass sich die GroKo in Berlin geeinigt hat, denn der „Bundestag soll wieder kleiner werden“.

Die Verkleinerung des Parlaments ist ein dringendes Anliegen. Bereits zurzeit ist der deutsche Bundestag mit 709 Abgeordneten das zweitgrößte Parlament weltweit (hinter China!). 111 Abgeordnete hiervon sind anlässlich der letzten Bundestagswahl aufgrund von Überhangmandaten (Direktwahl) bzw. Ausgleichsmandaten ins Parlament eingezogen.

Allein für den Bundestag sind die Kosten auf eine Milliarde Euro pro Jahr angewachsen.

Aber wie sagte der oben zitierte ehem. Bundestagsabgeordnete hierzu stets: „Wir machen gute Politik, das darf auch etwas kosten“.

Einig ist sich die GroKo seit Jahren, eine längst überfällige Änderung des Wahlrechts herbei zu führen. Hinreichend Zeit und Gelegenheit war gegeben… Sieben Jahre(!) nahm die Einigung der Wahlreform in Anspruch. Was für ein fauler Kompromiss! Glaubt Politik wirklich, das Wahlvolk sei so dumm, eine derartige „Veräppelung“ nicht zu durchschauen?

Bereits 2012 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden (Pressemitteilung Nr. 58/2012 vom 25. Juli 2012), dass Überhangmandate nicht zur Verzerrung der Mehrheitsverhältnisse aufgrund erzielter Zweitstimmen führen dürfen. Aufgrund dieser Entscheidung wurden 2013 Ausgleichsmandate eingeführt.

Die Anzahl der Ausgleichsmandate beträgt derzeit weniger als eine Hand voll. Hätte die jetzt erzielte Einigung bereits für die Wahl 2017 gegolten, so hätte sich die Anzahl der derzeitigen Abgeordneten lediglich um 19 verringert. Diese Aussage traf der Stuttgarter Mathematiker Christian Hesse gegenüber dem Portal „Zeit Online“.

Fünf Jahre müssen noch ins Land gehen, damit die „eigentliche Reform“, die Zahl der Wahlbezirke von derzeit 299 auf 280 zu reduzieren, greifen soll (nicht einmal „wird“?). „Kosmetik“ in der Wahlreform, um Wähler*innen Sand in die Augen zu streuen und zu beschwichtigen, denn um mehr handelt es sich nicht, führt nicht zum Ziel.

Die Anzahl von Posten und Pöstchen, der „Zugriff in die öffentlichen Tröge“ darf nicht gefährdet werden. Es drängt sich der Eindruck auf, es sei nicht vorgesehen, jemandem, vor allem sich selbst, wehzutun… Aber: Hinterbänkler kosten die Steuerzahler viel und nutzen der Allgemeinheit nichts.

Wirft man einen Blick in unsere Verfassung werden politische Parteien nur mit einem Satz erwähnt. In Art. 21 Grundgesetz (GG) ist zu lesen: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ – Gesetzlich garantiert und gewollt ist somit das Recht auf Mitwirkung. In der Praxis bietet sich ein völlig anderes Bild. Mit einer Selbstverständlichkeit ohne gleichen, gepaart mit Selbstbewusstsein, dass einem die Worte fehlen, üben alle Parteien  Macht ohne Grenzen aus, denn ohne Parteibuch geht gar nichts. Als Parteimitglied ist „Gleichklang“ zwingend notwendig, um überhaupt ein Mandat zu bekommen, insbesondere zu behalten.

„Veräppeln“ können sich die Wähler*innen bei Bedarf selbst. Dafür bedarf es nicht der Politik.

Will man „den Teich trockenlegen“, dürfen Abgeordnete nicht mehr über eigene Belange entscheiden. Dies betrifft sowohl die Höhe der Diäten und Aufwandsentschädigungen als auch das Wahlrecht.
Deshalb: Reformen per Volksentscheid!

LeserReporter/in:

Renate Könen aus Elsdorf

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